
In einem richtungsweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten von Check24 entschieden und dem Vergleichsportal erlaubt, seine umstrittenen Tarifnoten für Versicherungen vorerst beizubehalten. Die Luxemburger Richter wiesen darauf hin, dass das Landgericht München I klären
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