CDU lenkt ein: Antrag zur Teilzeitregelung überarbeitet
Die Christlich Demokratische Union (CDU) hat einen viel diskutierten Antrag zur Teilzeitnutzung überarbeitet. Ursprünglich sah der Vorschlag des Wirtschaftsgremiums der Partei, der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), vor, den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit einzuschränken. Unter dem Titel "Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit" stand der Vorstoß in deutlicher Kritik, da er Teilzeitarbeit, die zur Förderung der Work-Life-Balance beiträgt, negativ konnotierte. Nun verzichtet das Dokument auf die umstrittene Formulierung und spricht von einer „Ordnung“ der Teilzeitansprüche.
Auch innerhalb der CDU erhob sich Widerstand gegen den ursprünglichen Antrag. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann äußerte gegenüber der „Rheinischen Post“ Zweifel an der Wortwahl und erklärte, der Vorschlag verschiebe den Fokus der Debatte. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Antragskommission die Formulierungen grundlegend überarbeiten und dem Parteitag in Stuttgart zur Diskussion vorlegen werde. Die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann drückte ebenfalls ihr Bedauern über die ursprüngliche Wortwahl aus.
Im aktuellen Entwurf des Antrags rückt die CDU nun die Bedeutung einer geordneten Teilzeitregelung in den Vordergrund. Ziel sei es, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern und Anreize für eine verstärkte Berufstätigkeit zu schaffen. Teilzeit soll somit Familienpflichten, wie Erziehung und Pflege, sowie Aus- und Weiterbildung ermöglichen, während gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für die Steigerung der Erwerbstätigkeit gefordert werden.

