Bundeswehr zur Drohnenabwehr im Inland: Kabinett beschließt umfassende Reform
Der Einsatz der Bundeswehr im Inland erhält eine neue Dimension: Zur Drohnenabwehr will das Bundesinnenministerium in Zukunft auch auf den militärischen Beistand zurückgreifen, notfalls mit dem Einsatz von Waffengewalt. Diese Maßnahme wurde kürzlich vom Kabinett beschlossen und ist Teil eines umfassenden Entwurfs zur Reform des Luftsicherheitsgesetzes, das nun dem Bundestag zur Genehmigung vorliegt.
In Anbetracht der im Grundgesetz verankerten Einschränkungen für den Einsatz der Streitkräfte im Inland, erfolgt die Unterstützung der Bundeswehr auf Basis von Amtshilfe, um die Bewältigung illegaler Drohnenangriffe zu erleichtern. Verteidigungsminister Boris Pistorius betonte die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen für solche Maßnahmen und hob die ebenfalls vereinfachten Befehlsketten hervor. Gleichzeitig soll die Kooperation zwischen Militär- und Polizeibehörden intensiviert werden, wenngleich ein absoluter Schutz vor inländischen Drohnenstarts illusorisch bleibt.
Ein zentraler Punkt der geplanten Reform ist die schnellere und effizientere Abstimmung zwischen Sicherheitsbehörden und Militär. Ziel ist es, eine zügige Reaktion auf Bedrohungen durch Drohnen, die gegen Menschen oder kritische Infrastrukturen eingesetzt werden könnten, sicherzustellen. In extremen Fällen darf die Bundeswehr dabei als ultima ratio auch Waffengewalt oder andere Gegenmaßnahmen wie sogenannte "Jammer" einsetzen.
Mit den neuen Regelungen positioniert sich die Bundesregierung auch gegen Gefahren, die sie insbesondere von Russland ausgehen sieht. Zugleich zielen die Maßnahmen darauf ab, radikale Aktivisten abzuschrecken, die durch Blockaden auf Flughäfen den Flugverkehr beeinträchtigen. Solche Aktionen, bislang zumeist mit Bußgeldern und Schadenersatzforderungen geahndet und als Ordnungswidrigkeit eingestuft, sollen ihrerseits als Straftaten gewertet werden.

