Bundestag beschließt Neuregelung der Sicherungsverwahrung
Berlin (dpa) - Der Bundestag beschließt heute voraussichtlich eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher. Sie soll zum 1. Januar in Kraft treten - sofern auch der Bundesrat am 17. Dezember zustimmt. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Zum Thema Rente mit 67 steht eine Debatte über den Regierungsbericht zu den Arbeitsmarktschancen für Ältere an. Das Parlament entscheidet auch über eine höhere Tabaksteuer.