Bundesrechnungshof zweifelt am Sanierungskonzept der Deutschen Bahn
Der Bundesrechnungshof hat scharfe Kritik am Konzept der Deutschen Bahn zur umfassenden Sanierung stark frequentierter Strecken geübt. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages wird das aktuelle Konzept als nicht tragfähig eingestuft. Wesentliche haushaltsrechtliche Grundlagen seien nicht gegeben. Das Bundesverkehrsministerium ist nun gefordert, das Konzept und die weitreichenden finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt gründlich unter die Lupe zu nehmen.
Bereits unter der alten Bundesadministration wurde die Initiative zur vollständigen Modernisierung von über 40 Schienenkorridoren gestartet. Diese sogenannten Generalsanierungen sehen vor, Aufgaben zu bündeln und während der Bauphasen die Strecken komplett zu sperren, um nach der Fertigstellung für einige Jahre frei von größeren Bauarbeiten zu bleiben. Die Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim ebnete im letzten Jahr den Weg, gefolgt von der geplanten umfassenden Erneuerung der Strecke Berlin-Hamburg von August 2025 bis April 2026. Die finanziellen Mittel für dieses Vorhaben gehen in die Milliarden.
Der Rechnungshof bemängelt, dass das Verkehrsministerium es verpasst habe, von der Deutschen Bahn eine solide Erfolgskontrolle für die Sanierung der Riedbahn zu fordern. Diese Kontrolle wäre entscheidend gewesen, um aus den gewonnenen Erfahrungen zu lernen. Eine wirtschaftliche Überprüfung und nachvollziehbare Erfolgskontrolle sollten zukünftig obligatorische Voraussetzung für den Einsatz von Bundesmitteln sein.
Hinzu kommt, dass der Paradigmenwechsel zu Generalsanierungen auch wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringt. Die üblichen Marktpreise für Bauleistungen sind rapide gestiegen, zudem herrscht Knappheit an Fachkräften und Baugeräten. Daraus resultierend werden andere Schienenprojekte ebenfalls verzögert. Der Rechnungshof kritisiert auch, dass eine weitere Generalsanierung hätte aufgeschoben werden sollen, bis eine detaillierte Auswertung der Riedbahn-Sanierung vorliegt, um das Risiko von Kostensteigerungen zu minimieren.
Angesichts dieser Kritikpunkte empfiehlt der Bundesrechnungshof, die Bereitstellung weiterer Bundesmittel erst dann zu genehmigen, wenn das Verkehrsministerium die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Generalsanierungen zweifelsfrei belegt. Das Ministerium wiederum weist die Vorwürfe zurück und sucht nach Lösungen zur Optimierung der Erfolgskontrollen.

