Bundesrat verstärkt Schutz vor Kinderschändern
12. Juni 2009, 14:02 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Kinder und Jugendliche sollen durch ein neues Gesetz besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Wer beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut oder ausbildet, muss künftig auf Verlangen des Arbeitgebers ein «erweitertes Führungszeugnis» vorlegen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Das Zeugnis soll auch über geringfügigere Straftaten Auskunft geben.

