Bundeskabinett stimmt verschärften Regelungen beim Bürgergeld zu
Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. Zukünftig sollen Jobcenter die Zahlungen für Arbeitslose für maximal zwei Monate komplett einstellen können, wenn die Betroffenen hartnäckig eine Arbeitsaufnahme ablehnen. Laut dem Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes muss die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme tatsächlich bestehen und bewusst verweigert werden.
Mit dieser Entscheidung hat das Kabinett eine sogenannte Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf verabschiedet, den die Koalitionsfraktionen nun in den Bundestag einbringen können. Der Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Maßnahmen aus dem Sparpaket zum Haushalt von 2024. Die geplante Regelung zum Bürgergeld soll Einsparungen von ungefähr 170 Millionen Euro jährlich bringen, wobei 150 Millionen Euro auf den Bund und 20 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind von den Kürzungen ausgenommen.
Des Weiteren soll der Bürgergeldbonus von 75 Euro monatlich wieder abgeschafft werden. Ursprünglich wurde er für Weiterbildungen eingeführt, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen. Durch diese Maßnahme sollen Einsparungen von 100 Millionen Euro erzielt werden. Weiterhin wird monatlich eine Unterstützung in Höhe von 150 Euro für Weiterbildungen angeboten, die auf einen Abschluss abzielen. Zusätzlich sollen Prämien für bestandene Prüfungen weiterhin gewährt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird zudem zur teilweisen Rückzahlung von Finanzierungsbeteiligungen des Bundes während der Hochphase der Corona-Pandemie 2020 und 2021 verpflichtet. Bis Ende 2027 sollen jeweils 1,5 Milliarden Euro zurückgezahlt werden.
Außerdem wird der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro niedriger sein als bisher geplant. (eulerpool-AFX)

