Bundesinnenminister Dobrindt warnt vor voreiligem Parteiverbot gegen die AfD
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt äußerte Bedenken hinsichtlich eines möglichen Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD. Er betonte, dass das kürzlich veröffentlichte Gutachten des Verfassungsschutzes, das die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, allein nicht ausreichend sei, um ein solches Verbot zu rechtfertigen. Bei der Vorstellung der Jahresstatistik zur politisch motivierten Gewalt erklärte er, dass das Gutachten primär die Frage behandelt, ob die Partei gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoße.
Die SPD reagiert abwartend auf Dobrindts Äußerungen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte die Notwendigkeit, das Gutachten detailliert zu analysieren und in der Koalition zu einem einvernehmlichen Vorgehen zu gelangen. Miersch erwartet einen konstruktiven Dialog und hob die Bedeutung eines koordinierten Ansatzes in dieser sensiblen Frage hervor.
Trotz lauter werdender Forderungen nach einem Parteiverbot, insbesondere nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD heraufgestuft hatte, gibt Dobrindt zu bedenken, dass für ein Verbotsverfahren zusätzlich Angriffe auf die Demokratie und den Rechtsstaat nachgewiesen werden müssten. Solche Nachweise fehlen im bisherigen Gutachten.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich öffentlich für ein Verbotsverfahren ausgesprochen und betont, dass der Staat sich schützen müsse. Auch Felix Banaszak, Co-Vorsitzender der Grünen, plädiert für eine rasche Entscheidung, um Schlimmeres zu verhindern. Letztlich obliegt die Entscheidung über ein Parteiverbot dem Bundesverfassungsgericht, welches auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat tätig werden kann. Die AfD wehrt sich derweil mit einem Eilantrag gegen ihre Einstufung, während der Verfassungsschutz die neue Bewertung vorerst aussetzt.

