Bundeshaushalt 2024 verzögert sich - Ampel-Spitzen weiterhin uneinig
Der Bundeshaushalt für das kommende Jahr wird voraussichtlich nicht mehr vor Jahresende verabschiedet werden können. Diese Nachricht verkündete die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, in einer SMS an ihre Fraktion. Ein Lösungsansatz für das 17 Milliarden Euro große Loch im Haushalt konnte bisher nicht gefunden werden.
Die Führungsspitzen der Ampel-Koalition – Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) – haben sich bisher nicht auf eine Lösung der Haushaltskrise einigen können, wie Katja Mast weiter ausführte. Dennoch zeigt sich Scholz zuversichtlich, dass in den kommenden Tagen eine Einigung erzielt werden kann.
Grund für das Haushaltsdefizit sind unter anderem Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die eine Umschichtung im Haushalt als nichtig erklärt haben. Dadurch fehlen nicht nur 60 Milliarden Euro, die für Klimaschutz-Vorhaben und die Modernisierung der Wirtschaft vorgesehen waren, sondern es sind auch verschiedene kreditfinanzierte Sondertöpfe betroffen.
Ursprünglich hatte sich die Ampel-Koalition zum Ziel gesetzt, den Haushalt für das kommende Jahr noch vor Weihnachten im Bundestag zu beschließen. Nun deutet sich an, dass nur der Haushaltsausschuss des Bundestags seine Beratungen abschließen könnte. Nach einer politischen Einigung würden noch einmal Sachverständige zu den Vorschlägen befragt. Anschließend müsste die sogenannte Bereinigungssitzung abgeschlossen werden, um den Etat grundsätzlich festzulegen. Im Januar könnten dann der Bundestag und der Bundesrat den Haushalt behandeln.
Bis dahin gilt eine vorläufige Haushaltsführung, bei der vorerst nur Ausgaben bewilligt werden können, die für die Aufrechterhaltung der Verwaltung und die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen notwendig sind. Das Finanzministerium hat jedoch die Möglichkeit, den Ministerien pro Monat einen Prozentsatz der noch nicht verabschiedeten Haushaltsmittel zu bewilligen. Dieses Verfahren wurde von der Bundesregierung bereits in der Vergangenheit angewendet, wenn zwischen Koalitionsbildung und Jahreswechsel keine eigene Haushaltsplanung möglich war. (eulerpool-AFX)

