Bundesgerichtshof prüft Haftung für Corona-Impfschäden: AstraZeneca im Fokus

Die Corona-Pandemie hat zu einer massiven Impfkampagne in Deutschland geführt, bei der fast 200 Millionen Impfungen verabreicht wurden. Während die meisten Impfungen unproblematisch verliefen, gibt es einige gemeldete Fälle von gesundheitlichen Schäden, die möglicherweise im Zusammenhang mit den Impfstoffen stehen. Im Zentrum dieser Debatte stehen nun rechtliche Auseinandersetzungen: Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird derzeit geklärt, inwiefern Impfstoffhersteller wie AstraZeneca für diese Fälle haftbar gemacht werden können.
Ein potenzieller Impfschaden wird dann anerkannt, wenn nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, die über normale Reaktionen hinausgehen. Die genaue Zahl der tatsächlich betroffenen Personen ist unklar, jedoch melden Statistiken des Paul-Ehrlich-Instituts rund 350.000 Verdachtsfälle im Zeitraum von Ende 2020 bis Ende 2024. Es besteht jedoch Unsicherheit darüber, ob diese Verdachtsfälle durch den Impfstoff verursacht wurden.
Eine wegweisende Klage beschäftigt derzeit den BGH. Eine Frau, die im März 2021 mit Vaxzevria von AstraZeneca geimpft wurde, klagt auf Schadenersatz, nachdem sie nach der Impfung einen vollständigen Hörverlust auf einem Ohr erfahren hat. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Koblenz die Klage abgewiesen und argumentiert, dass der Impfstoff ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gemäß der Europäischen Arzneimittelagentur aufwies.
Doch auch bei einer möglichen Haftung der Impfstoffhersteller gibt es rechtliche Verzahnungen. Eine spezielle Verordnung könnte Ansprüche gegen Pharmaunternehmen ausschließen, wenn das Bundesministerium für Gesundheit diese Medikamente zur Bekämpfung der Pandemie beschafft hat.
Zusätzlich wurden Haftungsfragen bezüglich der impfenden Ärzte durch den BGH behandelt: Eine persönliche Haftung für mögliche Impfschäden der Ärztinnen und Ärzte wurde verneint, verantwortlich sind vielmehr Bund oder Länder bei entsprechenden Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern. Ob der BGH im aktuellen Fall ein Urteil fällt, bleibt vorerst offen.

