Bundesfinanzhof vor wegweisendem Urteil zur Grundsteuer-Reform
Der Bundesfinanzhof in München steht kurz davor, eine richtungsweisende Entscheidung zur umstrittenen Grundsteuer-Reform zu verkünden. In dieser Woche werden die ersten Urteile in den Fällen erwartet, in denen Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die seit Beginn des Jahres gültige Reform geklagt haben. Während die Eigentümer in der ersten Instanz erfolglos blieben, hoffen sie nun auf ein für sie günstiges Urteil in Deutschlands höchstem Finanzgericht.
Die Grundsteuer betrifft dabei nicht nur die eigentlichen Eigentümer. Auch Mieter sind hiervon indirekt betroffen, da Vermieter die anfallenden Steuern oftmals an sie weiterreichen. Laut Gregor Kirchhof, Rechtswissenschaftler aus Augsburg, verletzt das derzeitige Gesetz den Gleichheitsgrundsatz, da die Festlegung der Steuer auf pauschalen Durchschnittswerten beruht.
Aktuell betrifft das Bundesmodell elf Bundesländer. Die übrigen Länder wie Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben individuell angepasste Regelungen, die ebenfalls Gegenstand zahlreicher Klagen sind. Kirchhof zufolge haben 2,8 Millionen Eigentümer bundesweit Einspruch gegen ihre Grundsteuerwertbescheide eingelegt, und über 2.000 von ihnen streiten bereits vor Gericht mit den Behörden.
Eine Vielzahl dieser Verfahren wurde jedoch bereits abgewiesen. Die Neugestaltung der Grundsteuer war nötig, da das Bundesverfassungsgericht die vorherige Gesetzgebung im Jahr 2018 als verfassungswidrig eingestuft hatte. Der Grund: Die veralteten Grundstückswerte, die im Westen seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht aktualisiert wurden, führten zu erheblichen Ungleichheiten in der steuerlichen Belastung.

