Bundesärztekammer fordert klare Position zur Suizidbeihilfe

Im aktuellen Diskurs um die gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe meldet sich der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, eindringlich zu Wort. In einem Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland äußerte Reinhardt seine Besorgnis über den anhaltend ungeregelten Zustand, der gleichermaßen Betroffene wie medizinisches Fachpersonal vor erhebliche Herausforderungen stellt. Mit Wohlwollen registriert er daher die Bestrebungen einiger Bundestagsabgeordneter, die sich für einen Kompromissvorschlag einsetzen.
Kritisch äußerte sich Reinhardt zu der Möglichkeit, dass Suizidhilfe ohne gesetzliche Regelung zu einem lukrativen Geschäftsmodell avancieren könnte. Zur Untermauerung dieser Sorge berichtete er von einem erschütternden Beispiel, bei dem ein Mann mit einer behandelbaren depressiven Erkrankung den Weg des assistierten Suizids wählte. Reinhardt betonte: "Das hätte nie passieren dürfen."
Für ihn steht im Raum, dem Recht auf Selbstbestimmung Rechnung zu tragen, während gleichzeitig einer Normalisierung des Suizidthemas auf gesellschaftlicher Ebene vorgebeugt werden muss. Insbesondere aus der Sicht der Ärzteschaft, die gewinnorientierte Strukturen in der Sterbehilfe äußerst kritisch sieht, ist Reinhardt ein entschiedener Unterstützer eines wirksamen Schutzkonzeptes.
Ein solches Konzept sollte gewährleisten, dass der Wunsch nach dem Tod frei und mit dauerhafter Überzeugung getroffen wird. Zudem sei die Entwicklung von Suizidpräventionsmaßnahmen unerlässlich, um sicherzustellen, dass Menschen nicht aus Augenblicken der Verzweiflung heraus irreversible Entscheidungen treffen, so Reinhardt.
In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe strafbar, wohingegen die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei ist, sofern der Patient das entsprechende Mittel selbst einnimmt. Im Jahr 2020 befand das Bundesverfassungsgericht, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben im Grundgesetz verankert sei und jedem zusteht, nicht nur unheilbar Kranken.
Aktuell arbeitet eine parteiübergreifende Gruppe im Bundestag, wie SPD-Abgeordneter Lars Castellucci berichtet, an einem Gesetzesentwurf zur Neuregulierung des assistierten Suizids. Der Zeitpunkt seiner Einbringung ist jedoch noch unklar.

