Bund plant schärfere Maßnahmen zur Steuerbekämpfung
In einer entscheidenden Kehrtwende plant das Bundesfinanzministerium unter der Führung von Lars Klingbeil eine Ausweitung der Aufbewahrungsfristen für Buchführungsbelege und Rechnungen auf zehn Jahre. Diese Verlängerung soll die Ermittlungsmöglichkeiten im Kampf gegen Steuerbetrug verbessern.
Der SPD-Politiker unterstrich, dass damit steuerliches Fehlverhalten konsequenter verfolgt werden könne. Darüber hinaus geht das Ministerium noch einen Schritt weiter: Es sollen neue Instrumente zur Ermittlung von Steuerhinterziehung und verwandten Finanzvergehen eingeführt werden.
Insbesondere die automatisierte Datenanalyse soll dabei helfen, effizienter gegen Schwarzarbeit vorzugehen. Durch diese Maßnahmen werden Bund und Länder gemeinsam prüfen, wie bestehende Regelungen noch weiter optimiert werden können.
Klingbeil sieht den Vorstoß als unerlässlichen Teil der Steuerpolitik, um die finanziellen Mittel und die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern. Die geplanten Maßnahmen heben sich deutlich von der Politik seines Vorgängers Christian Lindner ab, der im Rahmen des Bürokratieabbaus die Aufbewahrungsfristen auf acht Jahre reduziert hatte.
Diese Rücknahme wird von verschiedenen Verbänden, die sich gegen Steuerhinterziehung stark machen, unterstützt. Ein besonderer Aspekt der geplanten Verlängerung betrifft die Bekämpfung von Cum-Cum-Geschäften. Diese Transaktionen haben der Allgemeinheit erheblichen finanziellen Schaden zugefügt, indem ausländische Akteure unberechtigterweise die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragten.
Längere Aufbewahrungsfristen würden hier eine genauere Verfolgung dieser problematischen Geschäfte ermöglichen.