BSG setzt Urteil zu Hartz-IV-Anspruch von EU-Ausländern aus
Kassel (dpa) ? Das Bundessozialgericht bittet in der Frage zum Hartz-IV-Anspruch von EU-Ausländern den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung. Der EuGH solle zunächst zur Anwendung des Gleichstellungsgrundsatzes bei Sozialleistungen und einer möglichen Einschränkung durch nationales Recht Stellung nehmen, hieß es. Im konkreten Fall geht es um eine in Bosnien geborene Schwedin und ihre Kinder. Sie hatte von einem Jobcenter zunächst Hartz IV bekommen, die Bewilligung hob das Jobcenter aber später auf.