Blockiergebühr an E-Ladesäule

Düsseldorf, 17.04.2024 (lifePR) - Eine Vertragsklausel, wonach für eine zu lange Standzeit an einer E-Lade-Säule eine Blockiergebühr erhoben wird, ist rechtmäßig. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe. Anbieter hätten ein berechtigtes Interesse, dass die Säulen zeitnah wieder frei würden (Az.: 6 C 184/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des AG Karlsruhe.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 17.04.2024 · 09:11 Uhr
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