BGH-Urteil: Makler haften bei Diskriminierung von Wohnungssuchenden
Im Spannungsfeld von Wohnungsmarkt und Diskriminierung hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein klares Zeichen gesetzt: Immobilienmakler können für ethnische Diskriminierung haftbar gemacht werden. Dieses Grundsatzurteil brachte Humaira Waseem aus Hessen den Erfolg, nachdem sie aufgrund ihres pakistanischen Namens bei der Wohnungssuche benachteiligt wurde. Der BGH sprach ihr einen Schadenersatz von 3.000 Euro zu, nachdem sie trotz identischer Angaben bei einer Bewerbung unter deutschen Namen Besichtigungstermine erhielt, während ihr mit ihrem echten Namen abgesagt wurde.
Die Entscheidung des BGH basiert auf einem klaren Verständnis: Der Makler ist nicht nur Mittler, sondern auch verantwortlich für ein diskriminierungsfreies Verfahren. Ein Argument des Anwalts der Beklagten, dass die Verantwortung beim Vermieter liege, wurde vom Gericht verneint. Der erste Zivilsenat stellte fest, dass Makler als zentrales Bindeglied zwischen Mietinteressenten und Vermieter agieren und sich an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz halten müssen. Andernfalls sind sie verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Humaira Waseem, die bei der Urteilsverkündung anwesend war, zeigte sich erleichtert. Das Urteil ist für sie ein ermutigendes Signal, dass der Einsatz für die eigenen Rechte von Bedeutung ist. Auch der Deutsche Mieterbund lobt das Urteil als klare Positionierung gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, die keinen Platz habe, so Präsidentin Melanie Weber-Moritz.

