BGH prüft Klage gegen Astrazeneca wegen möglicher Impfschäden

Die Frage, in welchen Fällen Geimpfte Ansprüche auf Schadenersatz oder Auskunft über Nebenwirkungen gegen Impfstoffhersteller geltend machen können, steht aktuell im Fokus des Bundesgerichtshofs (BGH). In einer diskussionsreichen Verhandlung behandelte das oberste deutsche Zivilgericht den Fall einer Klägerin, die Schadenersatz von Astrazeneca fordert. Ein Urteilsspruch steht noch aus.
Pia Aksoy, die Klägerin, erhielt im März 2021 den Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria. Anschließend trat bei ihr ein hörbarer Gesundheitsschaden auf, der sie auf einem Ohr taub machte. Ihre Berufsgenossenschaft hat dies als Impfschaden anerkannt. Aksoy fordert daher von Astrazeneca Schadenersatz sowie umfassende Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs.
Bisher scheiterten ihre Bemühungen jedoch vor den Instanzen, unter anderem beim Oberlandesgericht Koblenz, das das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs betonte. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters äußerte während der BGH-Verhandlung Zweifel an der Vorgehensweise der Koblenzer Richter. Insbesondere die Vernachlässigung eines möglichen Anspruchs auf Auskunft sei kritisch zu betrachten. Sollte der Auskunftsanspruch fälschlicherweise abgelehnt worden sein, könnte auch die Entscheidung zur Schadenersatzforderung rechtlich nicht Bestand haben. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof könnte für eine abschließende Klärung erforderlich sein.
Nach der Verhandlung äußerte Aksoy vorsichtige Zuversicht. Sie habe das Gefühl, dass der Rechtsstreit endlich ernsthaft berücksichtigt werde und sie nicht mehr nur als 'Sonderopfer' wahrgenommen werde.

