BGH prüft Werberegeln bei Schönheitsbehandlungen: Klare Linie für "Dr. Rick und Dr. Nick"?
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit einer richtungsweisenden Frage im Bereich der minimalinvasiven Schönheitsbehandlungen: Dürfen Vorher-Nachher-Bilder zur Bewerbung von Eingriffen wie Nasenkorrekturen oder Lippenmodellierungen verwendet werden? Dreh- und Angelpunkt ist das Verständnis von "operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen", erklärte Thomas Koch, der Vorsitzende des ersten Zivilsenats in Karlsruhe.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen das Unternehmen Aesthetify, das von den prominenten Ärzten und Influencern "Dr. Rick und Dr. Nick" geführt wird. Sie hatten Bildvergleiche von Behandlungsergebnissen auf ihrer Website und über Instagram veröffentlicht. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstößt dies gegen das Heilmittelwerbegesetz, das solch bildliche Vergleiche außerhalb fachlicher Kreise untersagt.
Das Oberlandesgericht Hamm hat Aesthetify bereits im August vergangenen Jahres zur Unterlassung verurteilt. Auch der Bundesgerichtshof sieht dem Verfahren gegenüber skeptisch: Die eindringliche Analyse der Kollegen aus Hamm hinterlässt wenig Raum für Zweifel an der bisherigen Einschätzung, erläuterte Koch. Aesthetify hat die Verwendung dieser bildlichen Darstellungen bereits eingestellt, was Dominik Bettray, alias "Dr. Nick", als bedauerlich empfand, da Bilder laut ihm für die Verbraucher von großer Bedeutung sind. Henrik Heüveldop, bekannt als "Dr. Rick", ergänzte, dass Transparenz und umfassende Information essenziell für Konsumenten seien.

