
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit einer richtungsweisenden Frage im Bereich der minimalinvasiven Schönheitsbehandlungen: Dürfen Vorher-Nachher-Bilder zur Bewerbung von Eingriffen wie Nasenkorrekturen oder Lippenmodellierungen verwendet werden? Dreh- und Angelpunkt ist das Verständnis von
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