BGH prüft Rechtmäßigkeit von Corona-Protokollen bei Wohnungseigentümer-Treffen
In einem Grundsatzurteil steht der Bundesgerichtshof heute vor der Entscheidung, inwiefern Eigentümerversammlungen während des Corona-Lockdowns rein schriftlich durchführbar waren. Ein Rechtsstreit zwischen einem südhessischen Wohnungseigentümerverband und dessen Verwaltung führte zu dieser Fragestellung vor Gericht. Es geht um den Kern, ob die pandemiebedingten Schutzmaßnahmen es rechtfertigen, dass das Recht auf persönliche Teilnahme an solchen Versammlungen eingeschränkt werden durfte.
Hintergrund des aktuellen Falles ist eine Beschlussfassung im November 2020: Eine Verwaltungsfirma lud Eigentümer zu einer schriftlichen Versammlung, bei der Abstimmungen über Vollmachten und Weisungen erfolgen sollten. Mehrheitlich folgten die Mitglieder dieser Aufforderung nicht, fünf von ihnen gaben jedoch eine Stimmmacht ab.
Später versandte die Verwalterin ein Protokoll, das die gefassten Beschlüsse festhielt – allerdings ohne die physische Anwesenheit der Eigentümer. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte diese Beschlüsse bereits für ungültig erklärt und das persönliche Teilnahmerecht hervorgehoben. Vor dem fünften Zivilsenat des BGH wird nun die endgültige Klärung erwartet, ob diese Beschlüsse gänzlich ungültig sind oder lediglich angefochten werden können. Die rechtliche Aufarbeitung der während der Pandemie verordneten Einschränkungen bleibt somit weiterhin ein wesentlicher Diskussionspunkt in der deutschen Rechtsprechung. (eulerpool-AFX)