BGH prüft Lehrerklage gegen «spickmich»-Bewertung
23. Juni 2009, 05:46 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof entscheidet erstmals grundsätzlich über die Zulässigkeit der von Schülern abgegebenen Lehrerzensuren im Internetportal spickmich.de. In einer Verhandlung prüft das Gericht in Karlsruhe heute die Klage einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers. Die Pädagogin, die im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 erhalten hat, sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Oberlandesgericht Köln hatte die Klage abgewiesen.

