Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof entscheidet erstmals grundsätzlich über die Zulässigkeit der von Schülern abgegebenen Lehrerzensuren im Internetportal spickmich.de. In einer Verhandlung prüft das Gericht in Karlsruhe heute die Klage einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers. Die […] mehr

Kommentare

4k2903723. Juni 2009
Mal eine ganz leise Frage: Wie kann jemand als VORBILD im STAATSDIENST tätig sein, der das im Grundgesetz verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung nicht achtet ??? Sollte so jemand nicht einen neuen Job in irgendeinem staubigen Aktenkeller bekommen ? Übrigens: Wenn EIN Schüler schlecht bewertet, dann gibt´s keine schlechte Gesamtnote ! Offensichtlich haben VIELE Schüler eine schlechte Note abgegeben. NACHDENKEN scheint nicht die Stärke dieser "Le(e)hrkraft" zu sein.
3krish23. Juni 2009
@2 ) Richtig. Man sollte bei Schülern und Mördern auch Folter wieder gestatten. :D
2k31168123. Juni 2009
die welt steht kopf, schüler bewertet lehrer, patient den arzt und mörder den richter!
1CStyles23. Juni 2009
Wird der BGH ebenso abweisen