BGH prüft erstmals Sicherungsverwahrung für Jugendliche
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof prüft seit heute erstmals, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach Jugendstrafen zulässig ist. Geht es nach dem Anwalt eines 32-Jährigen aus Bayern, soll die Entscheidung jedoch an höherer Stelle fallen. Er forderte eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht. Sein Mandant war 1999 nach dem Mord an einer Joggerin zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg ordnete 2009 an, dass er trotz verbüßter Strafe in Haft bleibt - eine Premiere.