BGH muss über Zschäpe-Vorladung vor Ausschuss entscheiden
Erfurt (dpa) - Der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags zu den Morden der Zwickauer Zelle muss die geplante Vernehmung der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe erst beim BGH beantrage. Deshalb werde es dazu eine Sondersitzung des Gremiums geben, bestätigte ein Landtagssprecher entsprechende Medienberichte. Der Ausschuss habe vergangene Woche von Bundesjustizministerium und Generalbundesanwalt erfahren, dass dieser Genehmigungsvorbehalt des Gerichts zu den Auflagen des Haftbefehls für Zschäpe gehöre.