Karlsruhe (dpa) - Mit bunten Designs und Geschmacksrichtungen wie Minze, Melone oder Omas Apfelkuchen sprechen E-Zigaretten oft vor allem junge Menschen an. Das Jugendschutzgesetz verbietet dabei ausdrücklich den Verkauf an Kinder und Jugendliche. Das gilt auch für leere Ersatztanks, die erst noch […] mehr

Kommentare

3Pontius12. März um 05:50
"Für beide Dienstleistungen - die Online-Datenanalyse der Schufa oder anderer Dienstleister sowie die Paketboten-Alterskontrolle - zahlen die E-Zigaretten-Händler Geld" Ich ahne wer da geklagt hat, wenn die Branchenverbände das Urteil begrüßen.
2U_w_U11. März um 21:40
lol klingt nach dem Problem in Amerika, wo man fast alle Teile eines Gewehres kaufen kann legal und das was fehlt ...
1KonsulW11. März um 21:38
Vollkommen richtige Entscheidung.