BGH entscheidet über Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern in der Schönheitsbranche
Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt sich einer heiklen Frage an: Darf eine Schönheitsklinik minimalinvasive Eingriffe wie Botox- oder Hyaluron-Injektionen mithilfe von Vorher-Nachher-Bildern bewerben? Diese Entscheidung brisanten Charakters soll am Donnerstag getroffen werden und richtet sich gegen Aesthetify, ein Unternehmen von den Ärzten und Influencern 'Dr. Rick und Dr. Nick'.
Aesthetify, mit Hauptsitz in Recklinghausen und sechs Standorten in Deutschland, bietet eine Vielzahl ästhetischer Behandlungsmöglichkeiten, darunter Nasenkorrekturen und Lippenformungen. Auf Plattformen wie Instagram und der eigenen Webseite wurden Bilder veröffentlicht, die Patienten vor und nach den Behandlungen zeigen. Dies brachte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf den Plan.
Sie wirft dem Unternehmen einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vor und reichte Klage ein. Die Geschäftsführung von Aesthetify, vertreten durch Henrik Heüveldop und Dominik Bettray, führt an, dass das bestehende Werbeverbot für operative, plastisch-chirurgische Eingriffe nicht auf minimalinvasive Behandlungen anzuwenden sei. Diese hätten ein 'ganz anderes Risikoprofil' und seien mit Tätowierungen oder Ohrlochstechen vergleichbar.
Der BGH signalisiert in der Verhandlung, ähnlich wie die vorhergehende Instanz, wenig Neigung, dieser Argumentation zu folgen. Bereits das Oberlandesgericht Hamm verurteilte Aesthetify zur Unterlassung der Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern. Das Gericht stellte klar, dass der Begriff 'operative plastisch-chirurgische Eingriffe' weit auszulegen sei.
Es genüge bereits die Veränderung der Körperoberfläche, um unter diesen Begriff zu fallen.

