BGH deutet an: Keine Schadenersatzansprüche von Lehman-Anlegern
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof sieht nach erster Einschätzung keine Schadensersatzansprüche von zwei Lehman-Anlegern. Bei vorläufiger Bewertung sei nicht erkennbar, dass die Sparkasse der beiden ihre Beratungspflichten verletzt hat, sagte der Vorsitzende Richter bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung. Zum Zeitpunkt der Investition sei nicht absehbar gewesen, dass die US-Bank Lehman Brothers pleitegehen könnte. Die beiden Kläger hatten je 10 000 Euro in Papiere der Bank investiert und große Teile des Geldes verloren. Ob der Bundesgerichtshof heute noch ein Urteil spricht, ist unklar.