Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof sieht nach erster Einschätzung keine Schadensersatzansprüche von zwei Lehman-Anlegern. Bei vorläufiger Bewertung sei nicht erkennbar, dass die Sparkasse der beiden ihre Beratungspflichten verletzt hat, sagte der Vorsitzende Richter bei der Eröffnung der ...