BGH bestätigt Haftstrafe gegen Ex-hr-Sportchef Emig

Karlsruhe (dpa) - Der ehemalige Sportmoderator Jürgen Emig muss wegen Bestechlichkeit und Untreue ins Gefängnis. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Nach einem Grundsatzurteil gelten jedenfalls verantwortliche Redakteure von ARD, ZDF und Deutschlandradio als «Amtsträger» und können damit bei der Annahme von Schmiergeldern bestraft werden. Damit erklärte der BGH ein Urteil des Landgerichts Frankfurt für rechtskräftig. Emig war zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Urteile / Medien
27.11.2009 · 15:53 Uhr
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