BFH: Krankheitskosten leichter von der Steuer absetzbar
München (dpa) - Arbeitnehmer können finanzielle Belastungen durch eine Krankheit künftig leichter von der Steuer absetzen. Anders als bisher müssen sie dem Finanzamt vor einer Behandlung nicht mehr ein amtsärztliches Attest vorlegen. Um die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen, kann es auch nachgereicht werden. Das entschied heute der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Das Attest ist demnach häufig vergessen worden, und nachträglich hätten die Finanzämter die Krankheitskosten dann nicht anerkannt.