München (dpa) - Arbeitnehmer können finanzielle Belastungen durch eine Krankheit künftig leichter von der Steuer absetzen. Anders als bisher müssen sie dem Finanzamt vor einer Behandlung nicht mehr ein amtsärztliches Attest vorlegen. Um die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen, kann es ...