Besserer Schulweg kein Grund für Wunschschule
03. September 2025, 09:19 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 03.09.2025 (lifePR) - Die Zuweisung an eine andere als die zuständige Grundschule ist z. B. in Rheinland-Pfalz nur aus wichtigem Grund möglich. Ein "verkehrstechnisch weniger komplexer Schulweg" reicht dafür nach Auskunft der ARAG Experten laut Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht (Az.: 2 B 10990/25.OVG).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des OVG Koblenz.

