Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften verfassungswidrig

Berlin (dts) - Die Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. So gibt Artikel 3 im Grundgesetz an, dass die Schlechterstellung beim persönlichen Freibetrag und bei dem Steuersatz dem allgemeinen Gleichsatz entsprechen soll.

Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer ist ebenfalls verfassungswidrig
DEU / Justiz / Gesellschaft
17.08.2010 · 09:37 Uhr
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