Berlin (dts) - Die Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. So gibt Artikel 3 im Grundgesetz an, dass die Schlechterstellung beim persönlichen Freibetrag und bei dem Steuersatz dem allgemeinen Gleichsatz entsprechen ...