Berlin (dts) - Die Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. So gibt Artikel 3 im Grundgesetz an, dass die Schlechterstellung beim persönlichen Freibetrag und bei dem Steuersatz dem allgemeinen Gleichsatz entsprechen ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
24.04.2024(Heute)
23.04.2024(Gestern)
22.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News