Mobilfunk

Bei schlechtem Handynetz: Tests für Rechtsanspruch gehen los

20. April 2026, 05:10 Uhr · Quelle: dpa
Mobilfunkmast
Foto: Wolf von Dewitz/dpa
Einer von zehntausenden Mobilfunk-Standorten in Deutschland.
Auf dem Papier ist der Handyvertrag bombastisch gut, in der Wirklichkeit die Verbindung aber mies: Wer so eine Erfahrung macht, kann nun Tests für einen rechtssicheren Minderungsanspruch starten.

Bonn (dpa) - Handynutzer können bei schlechtem Mobilfunk-Netz ab sofort ein Recht auf Preisminderung oder Sonderkündigung nutzen. Dafür sind Tests mit einer neuen App nötig, die ab Montag heruntergeladen und genutzt werden kann, wie die Bundesnetzagentur in Bonn mitteilte. 

Bei Handyverträgen geben die Netzbetreiber eine geschätzte maximale Übertragungsrate an. Aus Sicht von Verbraucherschützern versprechen die Betreiber häufig zu viel und der Wert bleibt bisweilen Theorie. Deutschlands Handynetze sind in den vergangenen Jahren nach Milliardeninvestitionen besser geworden, besonders auf dem Land ärgern sich Verbraucher aber immer mal wieder über Schneckentempo-Verbindungen oder gar kein Netz.

Wer testet, muss Ausdauer haben

Die ab Montag verfügbare App heißt «Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk». Im Festnetz-Internet gibt es bereits eine separate App, die bislang aber nur mäßig genutzt wird. Bei den nun möglichen Tests für das Mobilfunk-Minderungsrecht sind Schwellen vorgesehen. Ist man in einer dünn besiedelten Gegend, müssen die Netzverbindungen mindestens 10 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden und in dicht besiedelten Gegenden 25 Prozent. 

Diese Schwellen müssen aber nicht immer übersprungen werden, sondern nur wenige Male. Es müssen «erhebliche» Abweichungen zwischen Anspruch und Wirklichkeit erwiesen sein, wie es im Gesetz formuliert ist. 30 Messungen sind nötig, verteilt auf fünf Tage. Wird die Mindestschwelle an drei Tagen kein einziges Mal erreicht, so greift der Rechtsanspruch. Die Messungen dürfen überall im Bundesgebiet gemacht werden. 

Automatische Preisreduzierungen sind nicht inbegriffen in dem Rechtsanspruch: Die konkreten Folgen - also wie viel Euro er weniger zahlen muss oder wann er aus dem Vertrag rauskommt - muss der Verbraucher mit seinem Anbieter klären und notfalls vor Gericht ziehen. Dort hätte er angesichts des schriftlich verbrieften Minderungsanspruchs gute Chancen auf Erfolg.

Verbraucherschützer werten das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, seine konkrete Ausgestaltung halten sie aber für zu kompliziert und zu lasch. Die Telekommunikationsanbieter halten wenig von dem Regelwerk und warnen vor einem «bürokratischen Ungetüm», wie es der Branchenverband VATM formuliert. Sie appellieren an ihre Kunden, sich doch direkt an den Vertragspartner zu wenden, um eine Lösung zu finden. Nach Angaben von Verbraucherschützern beißen Kunden bei solchen Anliegen bislang aber immer mal wieder auf Granit. Nun verbessert sich ihre Position im Streit mit ihrem Telekommunikationsanbieter.

Telekommunikation / Internet / Verbraucher / Deutschland / Mobilfunk / Bundesnetzagentur
20.04.2026 · 05:10 Uhr
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