Bayerns Finanzminister zeigt sich enttäuscht vom Soli-Urteil
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags hat im Freistaat Bayern für Enttäuschung gesorgt. Der bayerische Finanzminister Albert Füracker von der CSU äußerte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur kritisch über den Richterspruch. Er betonte, trotz der geschaffenen Rechtssicherheit entstehe aus dem Urteil ein 'enttäuschendes Ergebnis'.
Füracker unterstrich das langfristige Ziel Bayerns, die Sonderbelastung durch den Solidaritätszuschlag so schnell wie möglich zur Gänze abzuschaffen. In diesem Zusammenhang plädierte er für die Entwicklung eines politischen Fahrplans, um den Soli endgültig abzubauen.
Füracker argumentierte, dass nach über 30 Jahren der Solidaritätszuschlag genug sei und insbesondere die Wirtschaft von der derzeitigen Regelung stark belastet werde. Er verglich den Soli mit einer zusätzlichen Unternehmenssteuer, die Unternehmen besonders hemme.
Der Kommentar des bayerischen Finanzministers folgt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags abzuweisen. Das Gericht stellte fest, dass der Bund weiterhin einen durch die Wiedervereinigung bedingten zusätzlichen Finanzbedarf habe. Die Kläger der FDP hatten unter anderem argumentiert, dass der Zuschlag seit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig sei.

