Bayer-Aktie: Bund will Glyphosat bis Ende 2023 verbieten

Die Bundesregierung hat zum Ende des Jahres 2023 ein vollständiges Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat beschlossen. Das ist Teil des Insektenschutzprogramms, das das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat, bestätigte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Mit dem Verbot glyphosathaltiger Mittel will die Bundesregierung dem Insektensterben entgegenwirken.

Die Bundesregierung hat sich besorgt darüber gezeigt, dass die Gesamtmenge der Insekten wie auch die Vielfalt der Insektenarten in Deutschland stark zurückgegangen ist. Insekten gelte es zu schützen, weil sie ein integraler Teil der biologischen Vielfalt seien und in den Ökosystemen eine wichtige Rolle spielten. Durch den Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat werden jedoch Pflanzen vollständig getötet und nehmen damit vielen Insekten die Nahrungsgrundlage.

"Das Enddatum 31.12.2023 wird bereits jetzt umgehend rechtsverbindlich in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung verankert, auch um von vornherein deutlich zu machen, dass jedenfalls mit Deutschland keine Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat zu machen sein wird und wir es mit dem Ausstieg absolut ernst meinen", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums.

Das vom US-Tochterunternehmen Monsanto des Chemieriesen Bayer AG hergestellte glyphosathaltige Mittel Roundup steht zudem unter Verdacht krebserregend zu sein. In den USA ist das Unternehmen mit Tausenden von Klagen konfrontiert, die Glyphosat für Krebserkrankungen verantwortlich machen.

Wissenschaftler sind bei der Frage allerdings uneins. Einige Experten, wie etwa die Internationale Krebsforschungsagentur IARC, machen das Mittel verantwortlich für Krebs. Andere, wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder die US-Umweltbehörde EPA, halten Glyphosat nicht für krebserregend.

In Europa ist das umstrittene Mittel Glyphosat bis Ende 2022 zugelassen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist ein nationales Totalverbot nicht möglich, solange das Unkrautvernichtungsmittel in der Europäischen Union zugelassen ist.

Ein deutschlandweites Verbot vor Ende 2023 ist nicht möglich, weil zunächst die nationalen Zulassungsbescheide aufgehoben werden müssen, die für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel erteilt worden sind, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Die Zulassungsbescheide liefen dabei entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben grundsätzlich ein Jahr länger als die Genehmigung für den enthaltenen Wirkstoff.

Chemische Industrie: Glyphosat-Verbot verstößt gegen EU-Recht

Das für Ende 2023 geplante deutsche Verbot glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel steht nach Ansicht der chemischen Industrie im Widerspruch zum europäischen Recht. Der Branchenverband VCI kritisierte, die Zulassung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel erfolge auf europäischer Ebene. Nationale Alleingänge seien daher bei der Zulassung nicht vorgesehen.

Mit dem am Mittwoch von der Bundesregierung festgelegten Ausstiegsdatum werde allerdings der Eindruck erweckt, Deutschland könne im nationalen Alleingang ein Verbot des Wirkstoffs erwirken. "Damit geht die Bundesregierung auf Konfrontationskurs zum europäischen Recht und zur wissenschaftlichen Bewertung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel", erklärte VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann. Die Entscheidung habe negative Folgen für die chemische Industrie.

"Für unsere Unternehmen in diesem Geschäftsfeld bedeutet die heutige Entscheidung einen massiven Verlust an Planungssicherheit. Die Wirtschaft muss auf verlässliche Rahmenbedingungen zählen können", so Tillmann. Zuvor hatte das Kabinett zum Ende des Jahres 2023 ein vollständiges Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat beschlossen. Der Einsatz von Pflanzengiften insgesamt wird außerdem vorher "deutlich" eingeschränkt. Mit dem Verbot glyphosathaltiger Mittel will die Bundesregierung dem dramatischen Insektensterben entgegenwirken.

In Europa ist das umstrittene Mittel Glyphosat bis Ende 2022 zugelassen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist ein nationales Totalverbot nicht möglich, solange das Unkrautvernichtungsmittel in der Europäischen Union zugelassen ist.

Ein deutschlandweites Verbot vor Ende 2023 sei rechtlich nicht machbar, weil zunächst die nationalen Zulassungsbescheide aufgehoben werden müssten, die für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel erteilt worden seien, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Die Zulassungsbescheide liefen dabei entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben grundsätzlich ein Jahr länger als die Genehmigung für den enthaltenen Wirkstoff.

Das vom US-Tochterunternehmen Monsanto des Chemieriesen Bayer AG hergestellte glyphosathaltige Mittel Roundup steht zudem unter Verdacht krebserregend zu sein. In den USA ist das Unternehmen mit Tausenden von Klagen konfrontiert, die Glyphosat für Krebserkrankungen verantwortlich machen. Wissenschaftler sind bei der Frage allerdings uneins.

BERLIN (Dow Jones)

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[finanzen.net] · 04.09.2019 · 13:48 Uhr
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