Bahnchef Lutz warnt vor Angebotsreduzierung im Fernverkehr
Richard Lutz, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn, sieht akuten Handlungsbedarf angesichts der explodierenden Trassenpreise für Eisenbahnunternehmen. Ohne eine verstärkte Förderung durch die Politik drohe eine Reduzierung des Fernverkehrsangebotes des staatlichen Unternehmens, erklärte Lutz in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur.
Trassenpreise, vergleichbar mit einer Maut, müssen von den Eisenbahnunternehmen an die DB-Tochter InfraGo entrichtet werden, um die Schieneninfrastruktur nutzen zu können. Diese Gebühren fallen für Fern-, Regional- und Güterverkehr gleichermaßen an und finanzieren unter anderem die Instandhaltung des Streckennetzes. Laut Lutz könnte der Fernverkehr gezwungen sein, sein Angebot zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren, sollte es an ausreichend Fördermitteln und einer Reform des Trassenpreissystems fehlen. Dies widerspreche jedoch den politischen Zielen der Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Schienenwege.
Insbesondere im Güterverkehr bestehe ein Förderbedarf von 350 Millionen Euro für das laufende Jahr. Im Haushalt sind bislang jedoch nur 275 Millionen Euro vorgesehen. Eine notwendige Reform des Trassenpreissystems sei im Koalitionsvertrag festgeschrieben, betonte Lutz weiter. Martin Burkert, Chef der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft und stellvertretender Vorsitzender des Bahn-Aufsichtsrates, warnte ebenfalls vor den steigenden Trassenpreisen und appellierte an den Bundestag, durch gezielte Förderungen entgegenzusteuern. Andernfalls drohen den Bahnkunden deutliche Preissteigerungen, und selbst frequentierte Fernverbindungsstrecken könnten ausgedünnt werden.
Die Berechnung der Trassenpreise erfolgt durch InfraGo und bedarf der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Für 2026 stehen signifikante Erhöhungen im Raum: 23,5 Prozent für den Regionalverkehr, 10,1 Prozent für den Fernverkehr und 14,8 Prozent im Güterverkehr. Diese Anstiege resultieren teilweise aus der umfangreichen Kapitalausstattung durch den Bund, die mit steigenden Zinsverpflichtungen einhergeht. Bereits die vorherige Bundesregierung hatte finanzielle Hilfen und eine Reform des Trassenpreissystems in Aussicht gestellt, darunter eine Begrenzung der Eigenkapitalverzinsung. Bis die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung dazu trifft, dürfte noch Zeit vergehen, auch aufgrund eines laufenden Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof, das die Rechtmäßigkeit einer Obergrenze der Erhöhungen im Regionalverkehr betrifft.
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 äußerte Lutz die Hoffnung auf parlamentarische Lösungen zur Schließung der Finanzierungslücken. Sollten die politischen Rahmenbedingungen jedoch nicht ausreichend sein, müssten sowohl die Deutsche Bahn als auch ihre Wettbewerber ihre Angebote auf eigenwirtschaftlich tragfähige Leistungen beschränken.

