Australische Regierung zeigt Bestürzung über Todesurteil für australischen Autor in China
Im Konflikt um das harte Vorgehen chinesischer Justizorgane gegen australische Staatsbürger untermauert ein jüngstes Urteil die tiefe Besorgnis der australischen Regierung. Ein Gericht in Peking verhängte über den Autor und Blogger Yang Hengjun ein Todesurteil mit zweijähriger Bewährungsfrist, das anschließend in lebenslange Haft umgewandelt werden soll. Außenministerin Penny Wong äußerte sich entsetzt über dieses Vorgehen und betonte, dass Australien das Urteil nicht hinnehmen werde und sich nachhaltig für das Wohl ihres Staatsangehörigen einsetzt.
Die chinesische Seite, vertreten durch Außenministeriumssprecher Wang Wenbin, bestätigte das Urteil und die Anklagepunkte, die auf angebliche Spionageaktivitäten Yangs hinauslaufen. Diese Anschuldigungen wurden von Yang stets von sich gewiesen. Der Schriftsteller, der seit seiner Übersiedlung 2002 die australische Staatsbürgerschaft besitzt, war in seiner Heimat für seine oft kritischen Kommentare zur chinesischen Politik und zur Kommunistischen Partei bekannt.
Die Tragweite des Urteils belastet nicht nur den ehemaligen Angehörigen des chinesischen Außenministeriums, sondern ebenso seine Familie und Unterstützerkreise. Yangs Gesundheitszustand, bedenklich durch den Befund einer Nierenzyste, bereitet zusätzliche Sorge. Diese Entwicklung unterstreicht die zunehmende Belastung der bilateralen Beziehungen, die bereits durch frühere Inhaftierungen australischer Bürger, wie jene der Journalistin Cheng Lei, für Spannungen zwischen Peking und Canberra gesorgt hatten.
Die australische Regierung unterstreicht ihren Anspruch, sich mit Nachdruck für das Schicksal ihrer Bürger einzusetzen, und belegt damit auch international ihre Konsequenz in der Wahrnehmung von Bürgerrechten. Der Fall Yang Hengjun wird somit zu einem weiteren Prüfstein für das diplomatische Verhältnis zwischen Australien und China, das von gegenseitigem Respekt und rechtsstaatlichen Prinzipien geprägt sein sollte. (eulerpool-AFX)