(Auch) morgen Kinder wird’s nix geben – Unterhaltsreform 2017
Neues Unterhaltsrecht 2017 – kommt der Vorschuss tatsächlich an?

(lifepr) Jena, 05.12.2016 - Ab 1. Januar 2017 soll der Unterhalt für Trennungskinder unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Ob dieser Vorschuss aber tatsächlich bei den Bedürftigen ankommt, bezweifelt auch Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Vielen werde der Vorschuss mit der Grundsicherung verrechnet. Eine Milchmädchenrechnung?

Auch die geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Trennungskinder ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits sollen etliche Alleinerziehende dadurch nicht mehr auf Hartz IV angewiesen sein, so das Familienministerium, andererseits werde das Geld bei rund 87 Prozent der Betroffenen gar nicht ankommen.

Mit der Reform soll der Unterhaltsvorschuss, den Alleinerziehende erhalten, wenn der Partner nicht bezahlt, bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Auch die Begrenzung der Bezugsdauer von sechs Jahren soll abgeschafft werden. „Abgesehen davon, dass wir noch nicht wissen, ob das Gesetz nicht an der Ablehnung einiger Bundesländer scheitert, bezweifeln wir, dass das Geld auch tatsächlich bei den Anspruchsberechtigen ankommt“, sagt Uwe Hoffmann, vom DSD (www.mehr-hartz4.net, www.gegendiskriminierung.de). Bei ungefähr 87 Prozent der Berechtigten würde der Vorschuss nicht wirklich ankommen, da er bei Hartz-IV-Bezug mit der Grundsicherung verrechnet werden würde.

„Würde es tatsächlich dabei bleiben, wäre die geplante Reform nichts als Augenwischerei“, konstatiert der DSD-Geschäftsführer, „da hätten wir das gleiche Spiel wie beim Kindergeld. Von rechnerischen Leistungen kann keine Mutter eine Mütze für ihr Kind kaufen.“

Gerade wenn der Unterhaltspflichtige sich seiner Pflicht zu bezahlen entzieht, ist die Erziehung und Verpflegung für den anderen, alleinerziehenden Elternteil noch schwieriger. „Vielleicht sollte man solche Gesetze nicht von gutbezahlten Politikern, sondern von Betroffenen machen lassen“, sagt Uwe Hoffmann. Dann wären sie nicht so realitätsfremd. „Das Argument, dass staatliche Leistungen viel Geld kosten, lasse ich nicht gelten. Unser Staat verschwendet so viel Geld für unsinnige Projekte; die Investition in die Zukunft unserer Kinder – in Betreuung, Ausbildung und Förderung – sollte wichtiger sein.“

Der DSD, mit seiner speziellen Abteilung für Hartz-IV-Empfänger, hilft auch Alleinerziehenden kostenfrei. Für SOFORTHILFE, hier klicken.

Wenn Sie wissen möchten, wie viel Unterhaltsvorschuss Ihnen zusteht, besuchen Sie den folgenden Link: Höhe des Unterhaltsvorschusses
Familie & Kind
[lifepr.de] · 05.12.2016 · 08:54 Uhr
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