Arbeitsgericht Braunschweig lehnt Zugang der AfD-nahen Arbeitsorganisation zu VW-Werk ab
Eine Entscheidung aus Braunschweig sorgt für Aufsehen: Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation namens Zentrum hat keinen Erfolg mit ihrer Klage auf Zugang zu einem Werk der Volkswagen Group Services, einer Tochter des Automobilriesen Volkswagen. Das Arbeitsgericht urteilte, dass die vorgebrachten Informationen der Organisation zu vage und undetailliert seien und wies die Klage daher ab. Der Verein, der sich selbst als 'alternative Gewerkschaft' bezeichnet, strebte danach, Zugang zum Werk im niedersächsischen Isenbüttel zu erhalten, um Vertrauensleute wählen zu lassen.
Volkswagen verweigerte jedoch diesen Zugang mit dem Argument der fehlenden Tariffähigkeit der Organisation. Wesentliche Grundlage laut Gerichtsurteil war der Nachweis von Zentrums-Mitgliedern im Werk selbst, was jedoch als nicht hinreichend belegt angesehen wurde. Das Urteil ist derzeit nicht rechtskräftig und eine Berufung der Organisation möglich. Zentrum erklärte umgehend seine Absicht, gegen das Urteil vorzugehen, und sprach von einem 'offensichtlichen Fehlurteil'. Sie betonen, dass VW ihnen das Grundrecht auf Werbung und Wahl verweigere, obwohl sechs Zentrums-Mitglieder im Werk tätig seien.
Die Volkswagen Group Services sieht die gerichtliche Entscheidung als Bestätigung ihrer Position. Laut einer Sprecherin sind Unternehmen nicht verpflichtet, jeder Organisation Zugang zu gewähren, um Sicherheitsinteressen und Betriebsgeheimnisse zu schützen. Die IG Metall äußerte Besorgnis über das potenzielle Wachstum des Zentrums innerhalb des Konzerns und warnte vor den zersetzenden Auswirkungen auf die Belegschaften.

