Arbeitgeber entschuldigt sich im Brötchen-Fall

Dortmund (dpa) - Nach der Kündigung einer Sekretärin wegen zwei halber Brötchen und einer Frikadelle hat sich der Chef bei der Frau entschuldigt.

In einem offenen Brief an die 59-Jährige schrieb der Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Westfalen, Hermann Schulte-Hiltrop: «Meine Reaktion darauf war menschlich zu hart.» Das Schreiben lag dpa am Montag in redaktioneller Fassung vor. «Dafür entschuldige ich mich öffentlich, ich bedaure dies sehr.... », hieß es darin. «Ich war enttäuscht und habe sicherlich zu impulsiv reagiert», sagte Schulte-Hiltrop weiter.

Der Verband versuche nun, «außergerichtlich eine gütliche Einigung zu erzielen.» Laut «stern.de» sucht Schulte-Hiltrop nach einer Lösung, dass die Frau «in den Ruhestand kommen kann». Der Hauptgeschäftsführer sagte, er zeige sich auch deshalb einsichtig, weil sich seine Sekretärin zuvor im Gerichtssaal entschuldigt hatte. Nach 34 Dienstjahren bei dem Bauverband in Dortmund war der Frau fristlos gekündigt worden, weil sie zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle von einem Buffet für Sachverständige gegessen hatte.

Nach Angaben des Verbandes soll sich die Angestellte über Jahre hinweg am Buffet bedient haben. «Wenn es ein einmaliger Vorfall gewesen wäre, sähe die Sache anders aus», sagte Schulte-Hiltrop. In Medienberichten hieß es am Wochenende, dass die Kündigung zurückgezogen wurde. «Das ist falsch. Es wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Die Kündigung wurde aber nicht zurückgezogen», erklärte der Sprecher des Bauverbandes, Andreas Seepe.

Der Verband und der Anwalt der Sekretärin wollen Ende Oktober zu Verhandlungen für eine außergerichtliche Lösung zusammenkommen. Wie diese im Einzelnen aussehe, sei abzuwarten. Schulte-Hiltrop sagte, man wolle auf jeden Fall eine Einigung erzielen.

Der Anwalt der Sekretärin, Wolfgang Pinkepank, begrüßte die Entschuldigung. «Der Arbeitgeber hat überreagiert.» Eine Abfindungslösung halte seine Mandantin für inakzeptabel, betonte der Jurist. «Bisher ist das Ziel meiner Mandantin, wieder das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.» 

Zwar sei das Gerichtsverfahren für sie eine Belastung, aber: «Die Sorgen meiner Mandantin, keine Arbeit zu finden und in Hartz IV abzurutschen, sind für sie eine noch größere Belastung.» Ob die Sekretärin die Entschuldigung angenommen hat, konnte Pinkepank nicht sagen.

Ihre Kündigung ist beim Verband kein Einzelfall: Eine Kollegin mit 20 Dienstjahren ist ebenfalls vor Gericht gezogen - auch sie hatte ihren Hunger auf der Arbeit gestillt. Auf die Frage, warum der Verband sich bei ihr nicht entschuldigt hat, sagte Schulte-Hiltrop: «Das kommt sicherlich auch noch.» Allerdings habe diese Kollegin sich bislang nicht entschuldigt.

In Nordrhein-Westfalen ist dies der zweite Brötchen-Prozess in kurzer Zeit: Im Frühjahr hatte ein Bäcker vom Arbeitsgericht Dortmund Recht bekommen. Er hatte in der Backstube für ein selbst gekauftes Brötchen «Hirtenfladen»-Aufstrich aus der Produktion für unter 10 Cent genommen. Die deshalb ausgesprochene Kündigung erklärte das Gericht für ungültig.

Prozesse / Arbeit
12.10.2009 · 15:46 Uhr
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