Ansbach: Schul-Amokläufer muss neun Jahre in Haft

Ansbach (dts) - Der Schul-Amokläufer von Ansbach muss neun Jahre in Jugendhaft. Das urteilte heute das Landgericht Ansbach. Zudem soll Georg R., der unter einer schizoiden Persönlichkeitsstörung leidet, in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft warf dem damaligen Abiturienten unter anderem versuchten Mord in 47 Fällen vor und hatte in ihrem Plädoyer zehn Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger von Georg R. hatte sich für acht Jahre Haft ausgesprochen. Der ehemalige Abiturient hatte am 17. September 2009 in seiner Schule, dem Gymnasium Carolinum in Ansbach, bei einem Amoklauf 15 Personen mit Molotowcocktails und einer Axt teilweise schwer verletzt. Georg R. hatte die Tat zu Beginn des Prozesses am vergangenen Donnerstag gestanden. Während der Verhandlung hatte sich der Amokläufer jedoch nicht mehr geäußert.
DEU / BAY / Gewalt / Justiz
29.04.2010 · 13:16 Uhr
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