Amazon unterliegt im Rechtsstreit um Prime-Preiserhöhung
Im zunehmend komplexen Geflecht des Verbraucherrechts hat Amazon einen weiteren Rückschlag hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die umstrittene Klausel zur Anpassung der Prime-Gebühren in Deutschland rechtlich unwirksam ist, was von einer Gerichtssprecherin bestätigt wurde. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig, was einen weiteren Verlauf der juristischen Auseinandersetzungen wahrscheinlich erscheinen lässt.
Amazon reagierte prompt und kündigte an, das Urteil eingehend zu prüfen. Mögliche zukünftige rechtliche Schritte wurden nicht ausgeschlossen. Das Unternehmen betonte seine Bemühungen um Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bezüglich der Gebührenerhöhungen, um die sich die Kontroverse dreht.
Der Stein des Anstoßes war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die bereits im Januar 2025 initial erfolgreich war. Ursprünglich wurzelte der Konflikt im Jahr 2022, als Amazon sich das Recht zusprach, die Gebühren ohne explizite Zustimmung der Kunden anzuheben. Seit September 2022 zahlen Prime-Nutzer nun höhere Beiträge, was Amazon mit steigenden Kosten rechtfertigte.
Die jüngste Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben. Die Verbraucherzentrale sieht die Möglichkeit, dass Kunden Rückzahlungen fordern können. Sie plant eine Sammelklage, um Amazon zur Aufhebung der Preiserhöhung und zur Erstattung der Zusatzzahlungen zu bewegen. Erneut betonte Wolfgang Schuldzinski, dass Preisanpassungen bei laufenden Verträgen nicht einseitig geschehen dürfen, was seitens der Unternehmenspolitik vieler Anbieter kritisch beäugt wird. Der tatsächliche Erfolg einer Klage bleibt abzuwarten, da der Verfahrensweg hier noch nicht ganz geebnet ist.

