Amazon am rechtlichen Pranger: NRW-Verbraucherzentrale mit Sammelklage gegen Prime-Preiserhöhung
Eine weitreichende Sammelklage gegen die Preiserhöhung des Prime-Abonnements von Amazon im Sommer 2022 beschäftigt derzeit die rechtliche Bühne. Kunden, die von der Erhöhung betroffen sind, können sich dem Vorstoß der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen lassen.
Die Verbraucherzentrale vertritt die Ansicht, dass die Preisanpassungen unrechtmäßig erfolgt sind und erreichte bereits Erfolge vor dem Land- und dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Beide Instanzen erklärten die Preisanpassungsklausel für das Prime-Angebot in Deutschland für unwirksam. Amazons Berufung zum Bundesgerichtshof hält jedoch die endgültige Entscheidung noch in der Schwebe.
Die nun laufende Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm könnte für betroffene Kunden eine Rückerstattung von bis zu 60 Euro bedeuten. Dabei betonte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, dass das angestrebte Verfahren den Weg zu einer unkomplizierten Wahrung der Verbraucherrechte ebnen soll.
Während der Termin für die mündliche Verhandlung noch offen ist, haben Verbraucher bis drei Wochen nach der Verhandlung Zeit, sich im Klageregister anzumelden. Amazon hingegen weist die Vorwürfe entschieden zurück und unterstreicht, stets transparent über die Preisänderungen informiert zu haben.
Interessanterweise gibt es noch eine parallele Sammelklage seitens der Verbraucherzentrale Sachsen, die sich gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst 'Prime Video' richtet. Beide Verfahren stehen jedoch in keinem direkten Zusammenhang.

