32 Millionen Euro Strafe für Amazon in Frankreich wegen Überwachung der Mitarbeiter
In einem kürzlich ergangenen Urteil hat die französische Datenschutzbehörde CNIL gegen Amazon France Logistique, die Logistiktochter des weltweit größten Online-Händlers Amazon, eine Geldstrafe in Höhe von 32 Millionen Euro verhängt. Der Hauptvorwurf der Behörde richtet sich gegen eine übermäßige Überwachung der Mitarbeiteraktivitäten in den großen Lagerhäusern von Amazon in Frankreich.
Die CNIL stellte fest, dass Amazon die Aktivitäten seiner Lagerbeschäftigten teils “bis auf die Sekunde” genau kontrolliert hat. Dies umfasst die Auswertung von Daten der Scanner, die von den Beschäftigten zur Erfassung der Paketdaten genutzt werden. Die Mitarbeiter mussten jede Unterbrechung der Scanner-Aktivität, selbst wenn es nur um wenige Minuten ging, rechtfertigen. Zusätzlich wurde bemängelt, dass Mitarbeiter und Besucher unzureichend über die Videoüberwachung in den Lagern informiert wurden.
Amazon hat die Möglichkeit, gegen die Geldbuße Berufung einzulegen. Ein Sprecher des Unternehmens äußerte sich dahingehend, dass man mit den Schlussfolgerungen der CNIL nicht einverstanden sei und sich das Recht vorbehalte, Berufung einzulegen. Amazon betonte, dass die eingesetzte Technik der Sicherheit, Qualität und Effizienz diene. Insbesondere wurde die Messung von “inaktiver Zeit” verteidigt, indem argumentiert wurde, dass sie nicht der Kontrolle der Beschäftigten diene, sondern dazu, Fehler in der Lieferkette schnell zu entdecken.