22 Milliarden Euro Puffer bei Bewertungsreserven – von wegen schlechte Zeiten!
Lebensversicherer häufen Überschüsse an, während Kunden verzichten sollen

(lifepr) Zug, 30.09.2014 - Bereits eine Ökotest-Analyse der Bilanzen von mehr als 60 Lebensversicherern bewies Anfang des Jahres eindrücklich, dass die wirtschaftliche Lage der Assekuranzen bei Weitem nicht so marode ist, wie die Gesellschaften Öffentlichkeit und Regierung glauben machen wollen. Eine jüngst bekannt gewordene Untersuchung des Betriebswirtschaftsprofessors Hermann Weinmann dürfte nun erneut die Gemüter erhitzen, offenbart sie doch, dass die anstehende Kürzung der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven nicht nur unmoralisch, sondern scheinbar auch völlig unnötig ist.

Branchengrößen erwirtschaften Überschüsse

So zeigt Weinmanns Untersuchung, dass die 12 größten deutschen Lebensversicherer durchaus gut im Geschäft sind, Allianz, Axa und Debeka im vergangenen Jahr sogar mindestens 20 % ihres Rohüberschusses erzielen konnten. Auch bei den Bewertungsreserven spielen die Großen, nach Weinmanns Studie, ganz oben mit: So macht es sich die Allianz derzeit auf einem Puffer von rund 22 Milliarden Euro bequem, verfügt die R+V über ein sattes Polster von knapp 5 Milliarden Euro und zeichnet die Bayern-Versicherung ein Bewertungsreserven-Plus von mehr als 2 Milliarden Euro. "Wie also nun die Kürzung der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven rechtfertigen?", fragt sich Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren erfolgreichem Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor.

Regierung muss Gesicht wahren - Ergebnisse werden ausgesessen

"Dass eine Kürzung der Bewertungsreserven unnötig ist, ist jedoch nicht erst seit Veröffentlichung der Studie bekannt. LV-Doktor, die Verbraucherschutzzentralen, der BdV und Branchenkritiker haben die Regierungspläne immer wieder kritisiert und vehement auf die unzulässige Benachteiligung der Kunden hingewiesen", führt der LV-Doktor-Pressesprecher weiter aus. Daran, dass die neuerlichen Ergebnisse die Bundesregierung zu einem Umdenken und Umschwenken bewegen, glaubt LV-Doktor deshalb nicht. "Die Bundesregierung hat sich mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wieder einmal zum unmündigen Sklaven des Kapitalismus machen lassen. Wer so viel Kritik, so zahlreiche Argumente und Beispielrechnungen im Vorfeld einfach ignoriert, kann jetzt - nach der Durchsetzung im Eilverfahren - nicht ohne weiteres einen Schritt zurück gehen, ohne dabei das Gesicht zu verlieren", ist sich der LV-Doktor-Medienprofi sicher und geht davon aus, dass man in Berlin einfach wartet, bis sich die Wogen von selbst geglättet und die Gemüter von Kunden und Kritikern abgekühlt haben. Bleibt abzuwarten, ob Regierung und Branche diesmal so einfach davon kommen, oder noch mehr Kunden vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen möchten.

LV-Doktor-Tipp: Kunden sollten sich unbedingt darüber informieren, was ihnen zusteht

Statt abzuwarten, raten Heidenreich und sein LV-Doktor-Team allen Lebensversicherungskunden, die derzeit abwägen, ob sie ihre Lebensversicherung kündigen sollten oder nicht, ihre Verträge einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. "Was habe ich bereits eingezahlt? Und vor allem: Was muss ich laut jährlicher Wertermittlung noch einzahlen, damit ich die garantierte Ablaufleistung überhaupt erhalte? Für viele Kunden werden die Antworten mehr als ernüchternd sein, wenn sie sich ihre Verträge einmal genauer anschauen.", meint der Pressesprecher von LV-Doktor und empfiehlt allen, die infolge der Überprüfung tatsächlich ihre Lebensversicherung kündigen möchten, den Rückkaufswertrechner.

Mit dem Rückkaufswertrechner vor dem Lebensversicherung kündigen Ansprüche prüfen

Das praktische Hilfsmittel, das das Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor extra für Lebensversicherungskunden entwickelt hat, berechnet bequem, wie viel Geld Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, zusteht beziehungsweise welche Summe Kunden zugestanden hätte, deren Lebensversicherungsverträge bereits gekündigt und abgegolten wurden. "Die Verbraucherschutzzentralen gehen davon aus, dass auch in bereits gekündigten Verträgen mindestens noch 4.000 erstattungsfähige Euro stecken. Mit unserem Rückkaufswertrechner können Kunden prüfen, ob das auch bei ihrem Vertrag der Fall ist und die bestehenden Ansprüche mithilfe der LV-Doktor-Anwälte erfolgreich geltend machen" empfiehlt Heidenreich abschließend.
Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 30.09.2014 · 09:31 Uhr
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