2. Säule der Schweiz: Warum die berufliche Vorsorge weiter unter Druck steht

Die 2. Säule der Schweiz bleibt eines der zentralen Themen der Altersvorsorge. Nach dem klaren Nein zur BVG-Reform im September 2024 ist die politische Debatte nicht beendet, sondern eher in eine neue Phase eingetreten. Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit der AHV den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern. Gleichzeitig steht sie unter wachsendem Druck: Menschen werden älter, Erwerbsbiografien verändern sich, Teilzeitarbeit nimmt zu und viele Pensionskassen arbeiten längst mit Modellen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Berufliche Vorsorge als Kernstück des Schweizer Systems
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen. Die 1. Säule, also AHV und IV, soll den Existenzbedarf decken. Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse. Sie ist für viele Arbeitnehmende obligatorisch und wird gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden finanziert. Die 3. Säule ist die freiwillige private Vorsorge. Gerade die zweite Säule ist für die spätere Rentenhöhe entscheidend, weil hier über Jahrzehnte Altersguthaben aufgebaut wird.
Versichert sind in der obligatorischen beruflichen Vorsorge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits in der AHV versichert sind und mindestens 22.680 Franken pro Jahr verdienen. Diese Eintrittsschwelle gilt laut Bundesamt für Sozialversicherungen für das Jahr 2026. Der Koordinationsabzug liegt bei 26.460 Franken. Er sorgt dafür, dass nicht der gesamte AHV-Lohn in der Pensionskasse versichert wird, sondern nur der sogenannte koordinierte Lohn.
Teilzeit, Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug
Genau dieser Mechanismus steht seit Jahren in der Kritik. Wer Teilzeit arbeitet, mehrere kleine Jobs hat oder ein niedrigeres Einkommen erzielt, baut oft deutlich weniger Vorsorgekapital auf. Besonders betroffen sind Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, häufig Frauen, Beschäftigte im Dienstleistungsbereich oder Personen, die wegen Kinderbetreuung oder Pflegearbeit ihr Pensum reduziert haben. Die abgelehnte BVG-Reform wollte unter anderem die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten und Personen mit tieferen Einkommen verbessern. Am 22. September 2024 lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung diese Reform jedoch deutlich ab.
Mit dem Nein bleiben die bisherigen gesetzlichen Parameter grundsätzlich bestehen. Der Mindestumwandlungssatz im obligatorischen Teil liegt weiterhin bei 6,8 Prozent. Er bestimmt, wie viel jährliche Rente aus dem angesparten Alterskapital entsteht. Ein Beispiel zeigt die Bedeutung: Aus 100.000 Franken obligatorischem Altersguthaben ergeben sich bei 6,8 Prozent rechnerisch 6.800 Franken Jahresrente. Viele Pensionskassen unterscheiden jedoch zwischen obligatorischem und überobligatorischem Guthaben oder verwenden umhüllende Modelle mit tieferen reglementarischen Umwandlungssätzen. Dadurch kann die effektive Rentenleistung je nach Kasse deutlich unterschiedlich ausfallen.
Für Versicherte ist die 2. Säule deshalb oft schwer verständlich. Auf dem jährlichen Pensionskassenausweis stehen Werte wie Altersguthaben, versicherter Lohn, projizierte Altersrente, Einkaufspotenzial und Risikoleistungen. Diese Zahlen wirken formal, haben aber direkte Auswirkungen auf die persönliche finanzielle Planung. Wer zum Beispiel den Arbeitgeber wechselt, Teilzeit arbeitet, eine Auszeit nimmt oder sich selbstständig macht, sollte die Folgen für die berufliche Vorsorge kennen. Auch Plattformen und Informationsangebote wie Swiss Serenity greifen solche Themen auf, weil der Bedarf an verständlicher Einordnung groß ist.
Finanzierung, Reformdruck und offene Fragen
Ein weiterer Punkt ist die Finanzierung. Die berufliche Vorsorge funktioniert grundsätzlich im Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Für jede versicherte Person wird eigenes Kapital aufgebaut, das später für Altersleistungen verwendet wird. Dennoch hängt die Stabilität des Systems stark von Renditen, Lebenserwartung, Zinsniveau und dem Verhältnis zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden ab. Je länger Renten ausbezahlt werden müssen, desto größer wird der Druck auf die Kalkulation der Pensionskassen.
Der gesetzliche Mindestzinssatz ist dabei ebenfalls ein wichtiger Faktor. Für das Jahr 2026 bleibt er bei 1,25 Prozent. Dieser Satz gilt für das obligatorische Altersguthaben und legt fest, wie dieses mindestens verzinst werden muss. Für überobligatorische Guthaben können Pensionskassen andere Regeln anwenden. In guten Anlagejahren können höhere Verzinsungen möglich sein, in schwächeren Jahren kann die Gutschrift tiefer ausfallen, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die politische Diskussion dürfte daher weitergehen. Nach der Ablehnung der Reform gibt es unterschiedliche Forderungen: Einige Akteure wollen die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten gezielter verbessern, andere sehen vor allem die Finanzierungsseite und das Rentenalter im Fokus. Klar ist: Eine große Reform ist politisch schwierig, weil sie fast zwangsläufig Interessenkonflikte berührt. Jüngere Beitragszahlende, ältere Versicherte, Arbeitgeber, Pensionskassen, Teilzeitbeschäftigte und Rentnerinnen und Rentner haben unterschiedliche Perspektiven.
Was Versicherte und Arbeitgeber beachten sollten
Für Arbeitnehmende bedeutet das: Die 2. Säule sollte nicht erst kurz vor der Pensionierung beachtet werden. Schon in der Erwerbsphase lohnt sich ein Blick auf den Pensionskassenausweis. Wichtig sind vor allem der versicherte Lohn, die voraussichtliche Altersrente, die Leistungen bei Invalidität oder Tod sowie mögliche Lücken. Wer mehrere Jahre Teilzeit arbeitet, längere Erwerbspausen hatte oder spät in die Schweiz eingewandert ist, kann niedrigere Ansprüche haben. In manchen Fällen sind freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse möglich. Ob sie sinnvoll sind, hängt aber von Einkommen, Steuerlage, Alter, Familienstand, Wohneigentum und der Qualität der jeweiligen Pensionskasse ab.
Auch Arbeitgeber stehen vor der Frage, wie attraktiv ihre Vorsorgelösung ist. Viele Unternehmen bieten Leistungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Dazu können ein tieferer Koordinationsabzug, höhere Sparbeiträge oder bessere Risikoleistungen gehören. Für Fachkräfte kann die Pensionskasse damit ein relevanter Bestandteil des Gesamtpakets sein – neben Lohn, Arbeitszeitmodell und Zusatzleistungen.
Die 2. Säule der Schweiz bleibt damit ein System mit großer Bedeutung und wachsender Komplexität. Sie ist für Millionen Versicherte ein zentraler Baustein der späteren Altersfinanzierung, aber nicht für alle Erwerbsmodelle gleich gut geeignet. Die abgelehnte BVG-Reform hat gezeigt, wie sensibel das Thema politisch ist. Gleichzeitig bleiben die strukturellen Fragen bestehen: Wie lassen sich Teilzeitbeschäftigte besser absichern? Wie können Renten langfristig finanziert werden? Und wie bleibt die berufliche Vorsorge verständlich genug, damit Versicherte ihre eigene Situation realistisch einschätzen können?
Eine einfache Antwort gibt es nicht. Sicher ist aber: Die zweite Säule wird auch in den kommenden Jahren ein Schwerpunkt der Schweizer Sozialpolitik bleiben.

