Steuer Steuerfragen-Thread

Gibt es bei diesem Angebot und ähnlichen einen Haken? So wie ich es sehe, erhalte ich für 1.750€ (+700€ Notarkosten) eine GmbH. Ich muss wenn ich das richtig sehe auch keine 25.000 einzahlen?

Aber da muss es doch einen Nachteil geben, denn sonst würde es ja jeder so machen :think:


Ich will die Problematik mit der Vorrats-GmbH nochmal aufgreifen.
Mir geht es dabei um die Frage Mini-GmbH vs "Vorrats-"GmbH.
Ich setze mal voraus, dass Konsens herrscht, dass es sich bei den Vorrats-GmbHs um "leere" GmbHs handelt.

Woher kommt das? Nach Gründung wird es der Verkäufer wieder entnehmen und die GmbH ist total leer. Die Haftung auf das Stammkapital wird natürlich mitverkauft.

Konkret beschäftigt sich gerade eine Studentische Unternehmensberatung in meinem Umfeld mit der Frage. Sie wollen ihren Verein auf eine UG umstellen, um mehr Sicherheit bei der Haftung zu haben. Ich hab mich an den Thread hier erinnert, nochmal nachgeschaut und dachte mir dann - warum nicht gleich eine richtige GmbH? Geld sammeln, Gründen, Geld entnehmen, Fertig.

Frage #1: geht das überhaupt so?
Gedanke 1b) Das hieße ja, dass eine GmbH auch weniger Stammkapital als eine UG haben kann. Find ich merkwürdig.

Frage #2: Das "Schicksal" der UG ist ja letztendlich eine richtige GmbH zu werden, sobald genug Kapital aufgebaut ist. Muss das unverzüglich passieren, oder hat man hier Wahlrechte, den UG-Status länger zu behalten (mal unabhängig davon, wie sinnvoll das ist)? Geht sicher wieder über einen Notar oder? Den man sich also sparen kann, wenn man gleich die Vorrats-GmbH "gründet".

Zusatzfrage: Anders als vielleicht in der freien Wirtschaft bekommen die Studentischen Unternehmensberater natürlich kein festes Gehalt. Stattdessen erhalten sie die Gelder aus ihren Projekten zu großen Teilen. Ein kleiner Teil geht an den Verein, aber im Prinzip bedeutet das, dass die UG wenig oder keinen Gewinn ausweisen wird. Ist das mit dem Konzept UG überhaupt vereinbar, oder kann es sein, dass die Studenten dann an die Einzahlungen garnicht voll "ran" kommen, da sie per Gesetz in der UG verbleiben müssen, um Kapital aufzubauen. Wäre dann eine ziemliche Benachteiligung derer, die einzahlen müssen, bevor die UG eine GmbH ist.


Bin sehr gespannt auf eure Antworten. :)
 
Du verwechselst Stammkapital mit Liquidität. Wenn es zu einem Haftungsfall kommt und kein Geld da ist weil es entnommen wurde, dann hat man als Gesellschafter wieder die persönliche Haftung an der Backe (bis zur Höhe des Stammkapitals). Und als Geschäftsführer kann man sich die Haftung auch über eine Insolvenzverschleppung angeln. Das heißt, dass eine UG und eine GmbH zwar gleich wenig auf dem Konto haben können, aber dennoch die Haftungssituation sehr unterschiedlich ist.

Und ansonsten empfehle ich mal den §5a GmbHG zu lesen. Kurz zusammengefasst lese ich dort a) wie viel Prozent des Gewinns zur Kapitalerhöhung verwendet werden muss und b) was man tun muss oder besser kann wenn man die Größe einer GmbH erreicht hat.

Ob das dann für den jeweiligen Zweck insgesamt Vor- oder Nachteile hat vermag ich nicht zu beurteilen.
 
Du verwechselst Stammkapital mit Liquidität. Wenn es zu einem Haftungsfall kommt und kein Geld da ist weil es entnommen wurde, dann hat man als Gesellschafter wieder die persönliche Haftung an der Backe (bis zur Höhe des Stammkapitals).
Nochmal langsam und systematisch bitte.

Ohne Kosten für Notar

Ich nehme 25.000€ bar in die Hand und gründe eine GmbH.
Bilanz: 25.000 € Kasse | 25.000 € Eigenkapital /Stammkapital

Jetzt entnehme ich der GmbH 24.999 € als Privatentnahme.
Bilanz: 1€ Kasse | 1€ Eigenkapital


Oder nicht?
Und so wie ich das einschätze, freut sich der Fiskus am meisten über diese Aktion, da die 24.999 € ja wie eine Einnahme mit ESt belegt werden, oder? Oder kann ich die mit dem vorher für die Gründung aufgewendetem Geld verrechnen?

Okay ich seh gerade, der §5.1 killt diese Idee.
§ 5 Stammkapital; Geschäftsanteil schrieb:
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen.
Ergo eine Privatentnahme darf das Eigenkapital nicht unter 25.000 € verringern.
Ausdrückliche Bitte um Korrektur bei Irrtümern ;)
Dann verstehe ich aber jetzt doch nicht, wie die Vorrats-GmbHs gestrickt werden.


Kurz zusammengefasst lese ich dort a) wie viel Prozent des Gewinns zur Kapitalerhöhung verwendet werden muss
... das heißt, wenn allen Einnahmen Ausgaben für Personal in gleicher Höhe gegenüberstehen, weist die UG nie Gewinn aus und muss nie Rücklagen bilden. Das Eigenkapital bleibt ewig bei 1€. Genauso Gewerbesteuer. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das wirklich möglich ist, das Unternehmen derart als "Hülle" zu benützen. Mir ist klar, dass trotzdem Steuern anfallen - bei den Studenten, denen das Geld zugeflossen ist in der persönlichen Einkommensteuer
 
Bei einer GmbH kannst du nichts Privat entnehmen das das Geld nicht Dir gehört sondern der GmbH. Du kannst es Dir nur als Lohn, Miete oder ähnliches wieder
"rausziehen". Dabei sollte aber das Stammkapital immer vorhanden sein.
 
Das gebuchte Stammkapital ändert sich nach Gründung nie, außer es wird durch einen Gesellschafterbeschluss herauf- oder (nicht unter 25k€) herabgesetzt. Bei diesem Beschluss muss nicht mal Geld fließen, außer natürlich die Kosten für die Änderung des Handelsregisters - dort ist das Stammkapital schließlich verzeichnet und dort hat es die öffentliche Wirkung.

Wenn man sich das Geld auszahlt, ist das entweder eine Forderung gegen Gesellschafter oder ein Personalkostenfaktor um mal die gängigsten Möglichkeiten zu nennen. Das Stammkapital verringert sich in beiden Fällen nicht.

Und bei einem Anstellungsvertrag ist zu beachten, dass man unter 50% Beteiligung die volle SV-Pflicht in allen Zweigen hat - soweit nicht Minijob, der aber auch nicht kostenlos ist.

Versteh mich nicht falsch: Das heißt alles nicht, dass es sich nicht lohnen kann, es heißt nur, dass die Haftungsbeschränkung einen Preis hat und man sich überlegen muss, ob das für sein Geschäft sinnvoll ist.
 
Habe mich dieses Jahr selbstständig gemacht und muss natürlich nächstes Jahr dann Steuern auf meinen Gewinn bezahlen. Kann ich diese absetzen und wenn ja wann dieses oder erst nächstes Jahr?

Kann ich eigentlich auch einen Teil meiner gesetzl. Krankenversicherung absetzen?
 
Was ihr beiden sagt, beißt sich mit meiner Vorstellung von Bilanzierung und doppelter Buchführung.

Wenn ich meine Privatentnahme jetzt von mir aus Lohnzahlung an mich selbst nenne, muss sich doch durch diesen Vorgang das Eigenkapital verringern. Zusammen mit den Aktiva reduzieren sich die Passiva.

Das mit der Forderung hatte ich schon fast geahnt, begreife ich aber auch nicht vollständig. Heißt das also, der Anbieter der Vorrats-GmbHs entnimmt diesen das Geld per Forderung gegen sich, die er dann auf 2100 oder irgend ein verrücktes Datum datiert? Was mich dabei wundert - rechtlich gehört das Geld ja damit trotzdem dem Käufer der GmbH.
 
Folgender Fall:
Person A hat bereits eine eigene Firma (Einzelunternehmen).

Nun möchte Person A mit Person B zusammen eine weitere Firma gründen. Entschieden wurde sich hier für eine ganz normale GbR.

Wie schaut das ganze nun aus mit Gewerbeamt & Co aus? :)
 
[..] Steuern auf meinen Gewinn bezahlen. Kann ich diese absetzen und wenn ja wann dieses oder erst nächstes Jahr? [..]
Hä? Steuern absetzen? Das wäre ja mal was ganz neues. Das geht sogar bei der GewSt nicht mehr.
Und nur damit es keine Missverständnisse gibt: Quellensteuern und Steuerermäßigungen gibt es natürlich weiterhin und man kann diese gegenrechnen, aber das ist kein absetzen, weil sie nur die Zahllast und nicht die Bemessungsgrundlage mindern.

Richte dich mal drauf ein, dass du nächstes Jahr doppelt zahlen darfst, nämlich die Nachzahlung für 2010 und dann gleich noch die dann festgesetzten Vorauszahlungen für 2011.

Kann ich eigentlich auch einen Teil meiner gesetzl. Krankenversicherung absetzen?
Kurz gesagt: ja und zwar vollständig. Ausführlich: Nur die Basisleistungen der GKV und falls GKV nur 96% davon und falls durch die KV/PV-Beiträge der eigentliche Höchstbetrag überschritten wird fliegen die sonstigen Versicherungen aus den Sonderausgaben raus und ..

Was ihr beiden sagt, beißt sich mit meiner Vorstellung von Bilanzierung und doppelter Buchführung.

Wenn ich meine Privatentnahme jetzt von mir aus Lohnzahlung an mich selbst nenne, muss sich doch durch diesen Vorgang das Eigenkapital verringern. Zusammen mit den Aktiva reduzieren sich die Passiva.
Nee.. Wer sagt denn, dass Aktive und Passiva gleichzeitig betroffen sein müssen? Es gibt auch Geschäftsvorfälle, die nur Aktiva oder nur Passiva betreffen.
In dem Fall würde ich sagen: Forderungen ggü. GeFü an Bank 25.000€. Liquidität ist damit im Keller (0€), aber die Höhe des Eigenkapitals ist weiterhin unangetastet bei 25.000€. Bilanzsumme somit auch 25.000€.
Stell dir das Thema doch mal andersrum vor. Du hast Forderung aus LuL und nun zahlt ein Kunde. Bank an Forderungen aus LuL xxx€. Hat auch keine Auswirkungen auf das Eigenkapital.
Und vielleicht noch eine Gedankenstütze: Es gibt hier zwei "Eigen". Einmal das Eigen der GmbH und einmal das Eigen des Gesellschafters. Nur weil sich das Eigen des Gesellschafters ändert (und das tut es eigentlich gar nicht, weil man bei ihm ja Bank an Verbindlichkeiten buchen würde), ändert sich nicht das Eigen der GmbH.

Wie das mit den Vorrats-GmbHs genau funktioniert habe ich noch nie praktisch vollzogen und auch nicht richtig durchgedacht. Spontan würde ich sagen, dass beim Kaufvertrag vereinbart wird, dass auch die Forderung auf den Käufer übertragen wird und damit hat man sich als Käufer quasi selbst geangelt, weil man durch die GmbH eine Forderung an sich selbst hat.

GbR.
Wie schaut das ganze nun aus mit Gewerbeamt & Co aus? :)
Steuerlich ist das auf jeden Fall eine eigenständige Sache (da keine Personenidendität), aber von den Details habe ich keine Ahnung.
 
Steuerlich ist das auf jeden Fall eine eigenständige Sache (da keine Personenidendität), aber von den Details habe ich keine Ahnung.

Habe heute diesbezüglich beim Gewerbeamt nachgefragt und folgende Info erhalten. Beide Gesellschafter müssen ein eigenes Gewerbe anmelden. Bei der Anmeldung wird als Firmenname dann xy GbR angegeben bei beiden. Dies soll dafür sorgen, dass das Finanzamt nicht 2 Steuernummern erteilt ;)
 
Hallo,

ich trage mich mit dem Gedanke, ein eigenes Gewerbe zu eröffnen.

Zur Erklärung nutze ich einfach mal den An-und Verkauf von Klammlosen.

Das ganze soll als Kleinstunternehmen ablaufen (Jahresumsatz geschätzt 5000-7000 Euro)

Nun hier meine Fragen:

Als Kleinstunternehmer bin ich ja vom Umsatzsteuerverfahren befreit (Darf keine ausweisen, aber auch keine beim Einkauf die Vorseuer nicht geltend machen).
Soll heißen: Ich kaufe von A für 100 Euro ein und verkaufe bei B für 150 Euro.
Macht einen Gewinn von 50 Euro.
Soweit richtig?

Rechnen wir aufs Jahr:
Ich Kaufe für 2000 Euro ein und verkaufe für 3000 Euro.
Macht einen Umsatz von 5000 Euro und eien Gewinn von 1000 Euro.
Wie ist Dieser zu versteuern? Wie hoch ist der zu erwartende Steuersatz?


Nun habe ich aber noch Betriebsausgaben:
10% vom Verkauf landen bei Ebay und Paypal und Co.
Macht 100 Euro kosten, die mir entstehen.
Wo kann ich diese geltend machen? Oder werden die bei der Gewinnermittlung sofort abgezogen? (Statt 1000 Euro Gewinn nur 900 Euro, die versteuert werden müssen?)

Und zu guter letzt: Muss die Steuererklärung ein Steuerberater etc. anfertigen, oder kann ich dies auch selber machen, um Kosten zu sparen?

Wenn wem gedankliche Fehler auffallen, so berichtigt mich bitte!

Grüße wusseler

PS: Wenn es schon posts gibt, wo diese Fraen beantwortet wurden, so habt nachsicht, ich habe diese nicht gefunden. Eine Verlinkung dahin wäre dann auch nett!
 
Soll heißen: Ich kaufe von A für 100 Euro ein und verkaufe bei B für 150 Euro.
Macht einen Gewinn von 50 Euro.
Soweit richtig?
Richtig.

Ich Kaufe für 2000 Euro ein und verkaufe für 3000 Euro.
Macht einen Umsatz von 5000 Euro und eien Gewinn von 1000 Euro.
Als "Umsatz" bezeichnet man normalerweise nur die Verkauferlöse, also 3000 Euro.
Wie ist Dieser zu versteuern? Wie hoch ist der zu erwartende Steuersatz?
Wie immer: Das kommt darauf an. Das hängt davon ab, welche sonstigen Einnahmen vorhanden sind aus Lohn/Gehalt, Mieteinnahmen etc... wenn es da was gibt.

Nun habe ich aber noch Betriebsausgaben:
10% vom Verkauf landen bei Ebay und Paypal und Co.
Macht 100 Euro kosten, die mir entstehen.
Wo kann ich diese geltend machen?
Die werden bei der Gewinnermittlung, wie Du richtig erkennst, abgezogen.

Und zu guter letzt: Muss die Steuererklärung ein Steuerberater etc. anfertigen, oder kann ich dies auch selber machen, um Kosten zu sparen?
Ich war schon selbstständig, habe zeitweise fast alle Anlagen nutzen müssen und nie einen Berater gebraucht. Ob Du einen brauchst, hängt davon ab, ob Du in der Lage bist, eine Einnahmen-/Überschussrechnung zu erstellen, Ordnung in den Unterlagen zu halten und eine Steuererklärung erstellen kannst. Das kann nicht jeder, aber jeder kann es lernen.

Marty
 
Danke erstmal für die Ausführungen.

für die Versteuerung zählt also mein Gesamteinkommen des Jahres (Lohn+Gewinn aus Unternehmen?)
Liegt mein Einkommen also unter "Steuerklasse 1 10.665,99 EUR", so habe ich nichts zu versteuern?

Nun das nächste (und finanziell wohl wichtigste) Problem:
Ab Oktober werde ich vermutlich studieren.
Wie verhält es sich dann mit der Kranken/Pflege- und Rentenversicherung?
Kann ich mich gesetzlich als Student versichern (für diese 70-Europauschale, die verlangt wird), oder muss ich in den Privaten Bereich gehen, da ich ja Gewerbetreibend bin?
Evtl. wichtig ist hier der Arbeitsaufwand, den ich mit 5 Stunden je Woche beziffere.

Edit:
Hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig?

Im Krankenversicherungsrecht ist eine selbstständige Tätigkeit dann hauptberuflich, wenn sie an mindestens 18 Stunden ausgeübt wird. Dabei werden auch Vor- und Nacharbeiten berücksichtigt. Auch auf das selbstständige Einkommen kommt es an: Ist es die einzige Einnahmequelle, dann wird man jedenfalls als hauptberuflich selbstständig eingestuft. Gibt es noch andere Einnahmequellen, gilt die selbstständige Arbeit nur dann als hauptberuflich, wenn das Einkommen höher ist als die übrigen Einkünfte. Als "andere Einnahmequelle" zählt auch Unterhalt von den Eltern.

Dies haben die Spitzenverbände der Krankenkassen festgelegt. Eine gesetzliche Regelung gibt es zu diesem Punkt schlichtweg nicht. Zu diesem Punkt gibt es übrigens viele Fehlinformationen - und auch Krankenkassenmitarbeiter sind nicht immer "sattelfest". Wenn Sie mit nur einer Einkommensquelle (dem selbstständigen Nebenjob) trotzdem als nebenberuflich anerkannt werden - Glück gehabt!

Studenten, die als hauptberuflich selbstständig eingestuft werden, können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Beitragsentlastung für hauptberuflich selbstständige Mitglieder wegen sozialer Härte stellen. Der ermäßigte Beitrag beträgt 187,74 Euro zur Krankenversicherung und 24,57 Euro zur Pflegeversicherung (bzw. 27,72 Euro für Mitglieder, die älter als 25 Jahre oder kinderlos sind)
Quelle

Gehen wir mal vom Studentenleben aus.
Ich erhalte dann 500 Euro Unterhalt von meinen Eltern.

Somit darf laut der Ausführung mein Einkommen aus der Selbstständigkeit maximal 500 Euro erreichen. (Dumme Frage: Verkaufserlös oder Gewinn?)

Verdiene ich also 400 Euro hinzu, so gelte ich als hauptberuflicher Student, bei 600 Euro als hauptberuflicher Selbstständiger.
Oder habe ich das falsch herausgelesen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Liegt mein Einkommen also unter "Steuerklasse 1 10.665,99 EUR", so habe ich nichts zu versteuern?
Korrekt, liegst Du insgesamt unter dem Grundfreibetrag, dann zahlst Du auch keinerlei Steuern. Falls Du noch Kindergeld, Bafög etc. bekommst, gelten da andere grenzen. Auch die Krankenversicherung könnte sich melden, sofern Du im Moment irgendwo anders mitversichert bist.

Ab Oktober werde ich vermutlich studieren.
Wie verhält es sich dann mit der Kranken/Pflege- und Rentenversicherung?
Das fragst Du am Besten Deine Krankenversicherung. Die werden das 100% genau wissen. Vielleicht weiß das jemand der anderen hier, ich bin da überfragt und will nichts Falsches sagen.

Marty
 
In meinem Fall würde wohl die Kindergeldgrenze als maximale Einkommensgrenze gelten, sobald das Studium beginnt.
Aber um mit 18000 Euro Umsatz 8000 Euro Gewinn + Werbungskosten zu erwirtschaften, da fehlt es mir doch ein wenig an Gewinnspanne ;)
Falls du es noch nicht gesehen hast, kannst du gern noch mein Edit im Vorpost kommentieren.
 
Jaja, gesucht aber nichts gefunden.. :ugly:

Marty schrieb:
wusseler schrieb:
Liegt mein Einkommen also unter "Steuerklasse 1 10.665,99 EUR", so habe ich nichts zu versteuern?
Korrekt, liegst Du insgesamt unter dem Grundfreibetrag, dann zahlst Du auch keinerlei Steuern. Falls Du noch Kindergeld, Bafög etc. bekommst, gelten da andere grenzen. Auch die Krankenversicherung könnte sich melden, sofern Du im Moment irgendwo anders mitversichert bist.
Falsch. Deine Steuerklasse für eine abhängige Beschäftigung hat rein gar nichts mit der Versteuerung der restlichen Einkunftsarten zu tun - auch wenn der Unterschied zufällig nicht ganz so gravierend ist. Wesentlicher Unterschied ist aber der Werbungskostenpauschbetrag. Orientier dich lieber am Grundfreibetrag, dann hast du eher ein paar Euro zu viel als zu wenig Luft.

wusseler schrieb:
Wie verhält es sich dann mit der Kranken/Pflege- und Rentenversicherung?
Dazu sage ich nichts neues. Nur soviel: Die Aussage auf akademie.de ist so auf jeden Fall nicht korrekt. Wie es richtig ist kann dir aber niemand sagen. Von jeder Krankenkasse hört man etwas anderesn - soweit man nicht eh nur auf eine nicht näher definierte Einzelfallprüfung verwiesen wird.

Bei der Frage einer möglichen hauptberuflichen Selbständigkeit kommt es auf den Gewinn an (nicht den Umsatz). Wie der Gewinn aber in schwankenden Fällen berechnet wird und ab wann eine neue Beurteilung eintritt, kann auch niemand eindeutig beantworten.

Und fürs Kindergeld zählen Einkünfte (=u.a. dein Gewinn) und Bezüge. Bezüge kann hier das Zauberwort heißen weswegen man rausfliegt. Elternunterhalt ist eines der wenigen Dinge die nicht dazu zählen düften. Aber das Thema haben wir nun schon oft genug durchgekaut.
 
Wieder mal ne Frage. Wie ist das eigentlich wenn ich pauschal 30 cent pro km für geschäftliche Fahrten absetze. Auf den Tankbelegen ist die MwSt. ja ausgewiesen. Bei der Umsatzsteuererklärung kann ich die Tankbelege nicht angeben oder? Schließlich trage ich 30 cent pro km ein oder?
 
Aufpassen. Ertragssteuern haben erstmal nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.

Im Thema PKW habe ich mittlerweile so viele Gesetzesversionen und EU-Vorhaben im Kopf, dass ich gar nicht mal sicher weiß was genau heute gilt.

Prinzipiell sollte es erstmal darauf ankommen, ob der PKW im Unternehmensvermögen (!= Betriebsvermögen) ist. Aber die genauen Varianten bekomme ich gerade nicht zusammen.
 
Als Kleinstunternehmer bin ich ja vom Umsatzsteuerverfahren befreit (Darf keine ausweisen, aber auch keine beim Einkauf die Vorseuer nicht geltend machen).

Achtung, ganz wichtig!
Wenn du mit Klammlosen handelst, sieh ja zu, dass du die Kleinunternehmerregelung nicht verlässt (17.500€ Umsatz klingt erstmal viel, aber übers Jahr kann man das schon schaffen), denn die üblichen Regeln mit Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug gelten bei den Klammlosen nur bezüglich der Umsatzsteuer.
Soll heißen: Wenn du Klammlose verkaufst, musst du auf den Nettopreis die USt aufschlagen und kommst auf den Bruttopreis. Machst du nen Deal über 100 €, gehen 84,03 € an dich und 15,97 € ans Finanzamt.
Wenn du Klammlose von privat kaufst, ist der Einkaufspreis schon netto, die Privatperson führt ja keine USt ab und schlägt deshalb nix drauf.
Es gibt für solche Probleme in der realen Wirtschaft (Gebrauchtwarenhändler, A&V-Läden) einen Paragraphen, der ermöglicht, dass man in solchen Fällen nur Umsatzsteuer auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis abführt (was ja auch sinnvoll ist). Dieser Paragraph gilt aber nur für körperliche Güter (und ist vermutlich irgendwo in diesem oder im Losepreisthread oder was ähnlichem zu finden).
Bedeutet für dich: kaufst du für 90€ von privat ein und verkaufst für 100€, machst du einen Verlust von 5,97€.
Der einzige Ausweg besteht für dich darin, nur noch bei Losekaufseiten oder Händlern einzukaufen, die dir ne Rechnung schreiben und USt ausweisen (die du dann ganz normal abführen kannst). Nur ist es bei den Losen ja häufig so, dass man die von einer Privatperson kauft.

Das ist übrigens der Grund für die großen Margen auf Lose-An-und-Verkaufsseiten wie loseagent.de.
Könnt gern mal die Betreiber fragen, die werden das bestätigen. Ich wette im Thread zu ihrer Seite oder im Losepreisthread sind viele Beiträge zu finden, die das gut dokumentieren.
Wie auch bei der Frage mit der Krankenkasse habe ich auch in dieser Sache schon von Einzelfällen gehört, wo der Sachbearbeiter die Anwendung des "Gebrauchtwagenparagraphes" abgenickt hatte. Man kann auch Glück haben, sind schließlich auch nur Menschen.


Aber es ist für den Losehandel definitiv einfacher, du verzichtest auf die Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer von deinen Büromaterialien und Laptops, die du dann auf deine Firma kaufst. ;)