Steuer Steuerfragen-Thread

Aus der BFH-Rechtssprechung (z.B. Urteil vom 16.11.2005, BStBl. II 2006 S. 410) und dem BMF-Schreiben vom 18.11.2009, Seite 9, Textziffer 23, geht hervor, dass auch ein elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden kann.

Nur muss dann ausgeschlossen sein, dass das elektronisch geführte Fahrtenbuch nachträglich geändert werden kann oder zumindest diese Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
 
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Richtig. Und das heißt faktisch, dass elektronische Fahrtenbücher nicht zulässig sind. Ich habe jedenfalls von noch keinem System gehört, das wirklich die genannten Bedingungen erfüllt - und das FA das auch so sieht.

Aber auch papierhafte Fahrtenbücher können natürlich manipuliert werden, davon ist das komplette Neuschreiben am Jahresende noch die eleganteste Methode.

Nur selbst mit einem lupenreinen Fahrtenbuch (inclusive penibelster zeitnaher Aufzeichnung) kann man sich nicht wirklich sicher sein seine Kosten voll im dokumentierten Verhältnis anerkannt zu bekommen. Man kann im FA letztlich in jedem Chi-Quadrat-Test eine zu große oder zu kleine Abweichung feststellen (beides schon erlebt).
 
Laut Datev gibt es geeignete Systeme, die die Anforderungen erfüllen.

Der Chi-Quadrat-Test hat lediglich Indizfunktion und hält einer finanzgerichtlichen Überprüfung nicht stand, wenn nicht manipuliert wird. Außerdem besagt die ständige Rechtssprechung, wonach bei kleinen Mängeln ein Fahrtenbuch nicht mehr einfach verworfen werden kann. Manche elektronischen Fahrtenbücher führen diesen Chi-Quadrat-Test sogar selber durch. Und die guten Systeme machen die Ergebnisse ja täglich für das Fahrtenbuch, so dass der Chi-Quadrat-Test nicht einmal interessante Ergebnisse für das Fi-Amt ergeben würde.
 
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Wenn das mit dem Elektronischen Fahrtenbuch klappen würde und von den FA's auch sicher angekommen würde, wäre das der Hammer.

Momentan nehm ich noch die 1% Regelung weil ich mit Sicherheit nicht immer alle Fahrten sofort eintragen würde.. (habs mal 2 Monate probiert und aufgegeben)

Könnte man richtig Geld sparen wenn man nur mit nem "Knopfdruck" Privat oder Geschäftlich abgrenzen könnte ;)
 
Jo, das Prob ist nicht, ob elektronisch oder nicht, sondern dass es kaum möglich ist, das Fahrtenbuch täglich zu führen, so dass es wasserdicht ist.
 
Mal so nebenbei:

Wie wird denn von euch der Nachweis über die mindestens 50% betriebliche Nutzung geführt, der notwendig ist, damit man überhaupt die 1%-Regelung anwenden darf?
 
Mal so nebenbei:

Wie wird denn von euch der Nachweis über die mindestens 50% betriebliche Nutzung geführt, der notwendig ist, damit man überhaupt die 1%-Regelung anwenden darf?

Erstmal geht das Finanzamt davon aus, dass das auch zutrifft. Wenn se daran mal Zweifel haben sollten, können se dir vorschreiben für nen Zeitraum X (paar Monate) Fahrtenbuch zu führen... Und daraus ergibt sich das dann..
 
Erstmal geht das Finanzamt davon aus, dass das auch zutrifft. Wenn se daran mal Zweifel haben sollten, können se dir vorschreiben für nen Zeitraum X (paar Monate) Fahrtenbuch zu führen... Und daraus ergibt sich das dann..

Nein, in dem von mir zitierten BMF-Schreiben steht, dass dieser Nachweis zu führen ist. Dass das Finanzamt erstmal davon ausgeht, ist nicht richtig. Wenn dieser Nachweis nicht vorhanden ist, kann auch nicht vorgeschrieben werden, dass für die Zukunft Fahrtenbuch zu führen ist, noch ist Möglichkeit gegeben, diesen Nachweis für die Vergangenheit nachzuholen.
 
Ich vertrau da einfach meinem Steuerberater.. Der sagt ich muss nichts machen. Evtl. liegts aber auch daran, dass meine Kunden über ganz Deutschland verteilt sind und ich daher schon nachweislich viel geschäftlich unterwegs bin.. Das kann ich dann mit ein paar Hotelrechnungen und Tankquittungen nachweisen, dass der Wagen zu mehr als 50% geschäftlich genutzt wird..

Wie das jetzt läuft wenns nicht so eindeutig ist kann ich so nich sagen..
 
pc angekauft von privat
--> einnahme zu 0%, oder?

fahrt zur cebit
--> kann ich die fahrkosten irgendwo angeben? wenn ja wo?

kontobestätigung paypal = 37ct "einnahmen"
taucht auf dem kontoauszug auf, aber ich hab ja hierdrüber keine belege
--> was amch ich damit?

wie/wo verbuch ich vereinnahme mahngebühren?
mfg
simon
 
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Hallo,

kannst du mal etwas ausführlicher deine Situation im Zusammenhang beschreiben und was du haben möchtest?

Meinst du bei der letzten Frage, auf welches Konto du den Geschäftsvorfall verbuchen musst?
 
kannst du mal etwas ausführlicher deine Situation im Zusammenhang beschreiben und was du haben möchtest?
sitze an der Abrechnung für 2008, samt EÜR und USt-erklärung.
ist ein einzelunternehmen, mit USt
was brauchst du noch? :ugly:


Meinst du bei der letzten Frage, auf welches Konto du den Geschäftsvorfall verbuchen musst?
wie/wo muss das in die EÜR, und muss ich darauf USt entrichten?

btw: kann mir jemand nen günstigen steuerberater in berlin empfehlen?
 
[...]SV:
Hier steckt fast schon die heikelste Frage und sie kann auch nicht über alle SV-Zweige hinweg einheitlich beantwortet werden. Vorrangig ist aber mal der KV/PV-Zweig zu klären.
[...]
Jeder Mensch kann nur einen KV/PV-Status haben. Fliegt man aus dem Status Familienversichert raus (was hier wohl ziemlich sicher der Fall sein wird), braucht man eine eigene Anspruchsgrundlage. Das könnte z.B. regelmäßig eine Pflichtversicherung über eigenes Arbeitseinkommen durch eine abhängige Beschäftigung sein. Beiträge sind dann (für alle Zweige) (i.d.R. nur) aus diesen Einkünften zu zahlen.
Tritt zusätzlich eine Selbständigkeit hinzu ist immer die Frage zu klären, ob man hauptberuflich selbständig ist oder nicht.
Das ist dann sofort der Fall, wenn nur eine Selbständigkeit und keine abhängige Beschäftigung vorhanden ist. [...]
Naja, eigentlich bin ich ja Student, der bisher ein Kleingewerbe nebenbei hatte, für das ich höchstens ein paar Stunden pro Woche was gemacht habe. Festanstellung hab' ich aber keine, also falle ich wohl unter (komplett) Selbstständiger ...

Danke auf jeden Fall für deine sehr ausführliche und hilfreiche Antwort :)
Werde dann bald mal zum Steuerberater gehen und mal bei meiner KK anklopfen ...
 
pc angekauft von privat
--> einnahme zu 0%, oder?

Ankauf kann keine Einnahme sein. Wie teuer war der PC?

fahrt zur cebit
--> kann ich die fahrkosten irgendwo angeben? wenn ja wo?

Als Reisekosten mit 30 Cent pro Kilometer

kontobestätigung paypal = 37ct "einnahmen"
taucht auf dem kontoauszug auf, aber ich hab ja hierdrüber keine belege
--> was amch ich damit?

Wofür waren diese Einnahmen?

wie/wo verbuch ich vereinnahme mahngebühren?

Einnahmen ohne Umsatzsteuer (nicht steuerbare Betriebseinnahme)
 
@GUL,

steht doch, das iist für die Kontobestätigung. Paypal überweist zwei Beträge unter 1 €, die man dann im Account angeben muß zur Bestätigung des Bankkontos.
 
Beispiel: Ich habe in der Nähe einen Metzger, dessen Hauptgeschäft der mittägliche Verkauf von Essen ist. Man hält direkt vor der Tür mit dem Auto (oder läuft hin), wartet in einer mehr oder weniger langen Schlange, kann sich dann das Tagesmenü ggf. mit Varianten auswählen und - jetzt kommts - bekommt dieses Essen in eine Aluwanne mit Deckel eingepresst, die man dann an den Ort seines Verzehrwunsches mitnimmt (i.d.R. wohl jeweils zu Hause).

Man hat ebenfalls die Möglichkeit sich das Essen statt in der Aluverpackung auf einem Teller servieren zu lassen und dann eine der Sitzmöglichkeiten in oder vor dem Laden zu nutzen.

Letzteres ist ganz klar mit 19% besteuert. Bei ersterem liegen die 7% sehr nahe. [Ich gebe zu, dass ich mir dazu bisher nur mal ein paar Gedanken gemacht hatte und es nie gefragt oder durchgeprüft hätte]. Die 7% gehen nicht dadurch kaputt, dass jemand im Laden seine Aluverpackung aufreißen und mit mitgebrachtem Besteck sein Essen direkt vor Ort verzehren könnte. Ähnlich könnte jemand bei McD auch sein Auto nach dem Drive-In auf den Parkplatz abstellen und innen einen Platz suchen.

Und ähnlich sehe ich das beim Bäcker. Wer einfach nur reingeht und sich seine abgepackten Dinge mitnimmt (in dem Fall zwar "nur" eine Tüte) hat eine Lieferung von Speißen ausgelöst und zahlt damit 7% soweit sie auf der Liste stehen. Man könnte aber auch ein Stückchen Kuchen auf einem Teller und dazu einen warmen Kaffee kaufen und es sich an den Plätzen gemütlich machen. Hier wären es dann wieder 19%. Es setzt sich wohl auch niemand an so einen Tisch, packt sich sein Brettchen und ein Messer aus und führt mit mitgebrachter Butter und Marmelade ein Frühstück mit dem Inhalt der Brötchentüte durch.

Das Problem mit den Würstchenverkäufern ist, dass sie (vermutlich gibt es Ausnahmen) ihre Ware in bloßen Pappschalen mit Plastikspießen verkaufen. Somit ist das Essen ohne weiteres zutun verzehrfertig und wenn der kleinste Hauch einer weiteren Dienstleistung dazu kommt, landen sie bei allen Kunden bei den 19%. Ähnliches bei den Caterern. Essen auf Platten bringen und verschwinden 7%, noch etwas weiteres tun wie anrichten, Gästen ausschenken usw. dann alles mit 19%.
Und wenn man das eine Weile falsch abgerechnet hat, ist man nach der Nachzahlung natürlich pleite.


Man kann darüber denken wie man will. Man kann sich aber selbst bei der auf Detailebene teilweise schwammigen Abgrenzung halbwegs schützen. Das was man tun möchte, muss man durchprüfen. Und dazu gehört nicht nur die Problematik der Verseuchung durch Dienstleistung auf den normalen Steuersatz, sondern auch die Frage, ob das was man verkauft überhaupt 7%-fähig ist (hat es alles schon gegeben). Und wenn die Abgrenzung schwierig ist, muss man sich eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt holen. Natürlich könnte es einfacher gestaltet sein, aber zu einer pauschalen Aussage wie "generell 7% in der Gastronomie" kann ich nicht wirklich Stellung nehmen, weil sich die Abgrenzungprobleme dadurch wohl nur in die Richtung verschieben würden, was denn überhaupt Gastronomie ist. Es würde also nicht zwingend leichter oder rechtssicherer.


Ich hau mich nochmal auf den Caterer (verdammt ... halbes Jahr vergangen :ugly:).
Wenn zwischen Caterer und Kunde noch ein weiterer Dienstleister zwischengeschaltet ist, der das Auspacken und Anrichten übernimmt, muss dieser dann 19% MwSt abführen, kann aber nur 7% Vorsteuer beim FA geltend machen, richtig?
Was würde das FA nun sagen, wenn dieser "Anrichte"-Dienstleister ein Kleinunternehmer ist - oder viele Kleinunternehmer, alle natürlich umsatzsteuerbefreit?
 
Ganz abgesehen vom SV-Recht: Würde es aus der Sicher der USt überhaupt was bringen? Grundfrage ist: An wen erbringt der Caterer seine Leistung? Also wer ist der Konsument? Sind das Privatpersonen oder sind das vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer?

Wenn ich mal rechne:

Warenlieferant:
VK-Netto ..100,00
USt 7% ......7,00
VK-Brutto .107,00

Caterer (normal):
EK-Brutto .107,00
VSt 7% .....-7,00
EK-Netto ..100,00
Marge 50% ..50,00
VK-Netto ..150,00
USt 19% ....28,50
VK-Brutto .178,50

Kaufpreis o. VSt: 178,50
Kaufpreis m. VSt: 150,00


Wenn der Caterer nun Kleinunternehmer ist und die selbe Marge erzielen möchte, ergibt sich folgende Rechnung:


Caterer (Kleinunternehmer):
EK-Brutto .107,00
VSt 0% .....-0,00
EK-Netto ..107,00
Marge ......50,00
VK-Netto ..157,00
USt 0% ......0,00
VK-Brutto .157,00

Kaufpreis o. VSt: 157,00
Kaufpreis m. VSt: 157,00


Für Privatkunden würde es also günstiger, für andere teurer.